Bayern beschließt Lockerungen
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Das bayerische Kabinett hat Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. So sollen ab dem 6. Mai 2021 vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichgestellt werden. Außerdem soll Urlaub in Bayern ab dem 21. Mai in Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 wieder möglich sein.
Das bayerische Kabinett hat am Dienstag Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Betroffen davon sind unter anderem vollständig Geimpfte und Genesene, der Präsenzunterricht an Grundschulen sowie schrittweise auch die Außengastronomie und der Tourismus.
Vollständig Geimpfte und Genesene
In Bayern sollen bereits ab Donnerstag, 6. Mai 2021, vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleichgestellt werden – und damit zwei Tage früher als vom Bund vorgesehen. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen dann die nächtliche Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begründete diese Entscheidung mit dem Verweis auf elementare Grundrechte. Zugleich wolle man mit diesem Schritt deutlich machen, dass Impfen wichtig sei, so Söder am Dienstag.
Außengastronomie ab 10. Mai möglich
Ab 10. Mai soll es weitere Lockerungen geben. In Kreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 dürfen die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Hygienekonzepte, Masken- und Testpflicht und Terminbuchungen gelten auch für diese Bereiche.
Tourismus ab 21. Mai möglich
Ab 21. Mai soll in Bayern auch Urlaub wieder möglich sein. Touristische Angebote sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zugelassen werden. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze.
Präsenzunterricht in Grundschulen ab 10. Mai mögich
Ab dem 10. Mai findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.
Ab dem 7. Juni 2021 soll in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen werden.
Körpernahe Dienstleistungen dürfen ab 10. Mai öffnen
Ab dem 10. Mai sollen zudem alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zugelassen werden. Voraussetzung hierfür sind ebenfalls Mindestabstand, Hygienekonzept und FFP2-Maskenpflicht. Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.
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