Wolbergs-Prozess: Einstellung des Verfahrens?
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Die Anwälte aller Angeklagten im Regensburger Korruptionsprozess forderten am 29. Verhandlungstag eine Einstellung des Verfahrens gegen ihre Mandanten. Als Grund wurden die vielen Pannen im bisherigen Prozessverlauf genannt, die ein faires Verfahren nicht möglich machen würden.
Die Verteidigung von Volker Tretzel hatte als erste Partei den Antrag gestellt, ehe sich die Anwälte der restlichen Angeklagten anschlossen. Die Anwälte des Bauträgers bemängelten vor allem die „gravierenden Verstöße gegen den Grundsatz für ein faires Verfahren“ und die Voreingenommenheit der Ermittler, die entlastendes Material „bewusst ignoriert“ hätten. Außerdem sei die Vergabe an Tretzel rechtmäßig gewesen und die Anklage nicht haltbar.
Im Laufe des Prozesses sind wiederholt Pannen vonseiten der Ermittler und der Staatsanwaltschaft aufgetreten, die sowohl von den Verteidigern als auch von der Vorsitzenden Richterin Elke Escher bereits mehrfach diskutiert und kritisiert wurden. Darunter fallen vor allen Dingen die „Schlampereien“ beim Abtippen von Telefongesprächen, so Tretzels Verteidiger, sowie der Zugriff auf Datenbanken mit gespeicherten E-Mails, die die Verteidiungsstrategie von Tretzels Anwälten offenlegen.
Die Vorsitzende Richterin Elke Escher zeigte sich vom Antrag beeindruckt. Zugleicht räumte sie der Verteidigung wenig Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens ein. Dies gäbe es „nur sehr selten“, so Escher. Die Entscheidung zum Antrag wird im nächsten Jahr bekannt gegeben.