Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklagen gegen Wolbergs
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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat zwei weitere Anklagen im Regensburger Korruptionsprozess bestätigt. Konkret geht es um zwei Anklagen gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei weitere Angeschuldigte aus der Bau- und Immobilienbranche. Nun muss das Landgericht Regensburg über die Zulassung der Anklagen und die Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung entscheiden.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wird Wolbergs in einer Anklage Vorteilsannahme in drei Fällen und den beiden Unternehmern aus Regensburg Vorteilsgewährung in drei Fällen zur Last gelegt. In einer weiteren Anklage wird Wolbergs sowie einem der beiden Unternehmer aus Regensburg und einem ehemaligen Geschäftsführer eines mittelfränkischen Immobilienkonzerns Bestechlichkeit vorgeworfen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht einerseits der hinreichende Verdacht, dass der von Wolbergs geführte SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt 80.000 Euro erhalten hat. Das Geld soll zu drei verschiedenen Zeitpunkten zwischen Dezember 2012 und Februar 2014 von zwei Geschäftsführern aus der Regensburger Bau- und Immobilienbranche und zwei von ihnen geführten Unternehmen geflossen sein. Hintergrund der Spenden war laut Staatsanwaltschaft die weitere Unterstützung für Bauvorhaben der Unternehmen durch Wolbergs als Oberbürgermeister der Stadt.
Dies soll dem suspendierten Oberbürgermeister bei Annahme der Spenden auch bewusst gewesen sein. Der Gesamtbetrag soll dabei von den beiden Unternehmern und ihren Firmen in Einzelspenden geleistet worden sein, die jeweils unterhalb der Grenze der Veröffentlichungspflicht für Parteispenden lagen.