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Mobilfunk-Mast
© Helmut_Kroiss / pixabay.com

Das bayerische Mobilfunkförderprogramm wird auf 18 weitere Städte und Gemeinden ausgeweitet. Auch vier oberpfälzische Kommunen haben nun einen Förderbescheid erhalten.  

Das Mobilfunkförderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums wird auf 18 weitere Städte und Gemeinden ausgeweitet. Laut Pressemitteilung haben auch die vier oberpfälzischen Kommunen Waldsassen, Velburg, Deining und Tännesberg von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den Förderbescheid erhalten. Aiwanger: „Wir brauchen die Kommunen als Partner vor Ort beim Mobilfunkausbau. Daher freue ich mich sehr, diese vier Gemeinden an Bord des Förderprogramms begrüßen zu dürfen. Mit unserer Finanzierung unterstützen wir den Bau der notwendigen Infrastruktur und tragen so maßgeblich zur Verbesserung des Mobilfunknetzes bei. Unsere Botschaft ist klar: Wir wollen bayernweit für gutes und schnelles Netz sorgen und die Mobilfunklöcher schließen.“ 

Mobilfunk nicht zum ersten Mal gefördert 

Aus der Oberpfalz haben bisher bereits 23 Kommunen einen Förderbescheid erhalten: Altendorf, Altenthann, Bernhardswald, Birgland, Breitenbrunn, Dietfurt an der Altmühl, Freudenberg, Hohenburg, Hohenfels, Illschwang, Kirchendemenreuth, Falkenstein, Michelsneukirchen, Moosbach, Bad Neualbenreuth, Nittenau, Pirk, Pressath, Rettenbach, Seubersdorf in der Oberpfalz, Tirschenreuth, Traitsching und Waldmünchen. Insgesamt sind 131 Städte und Gemeinden aus diesem Regierungsbezirk förderberechtigt. 

Was soll gefördert werden? 

Mit der Fördersumme sollen Masten, Fundamente und Leerrohre gebaut werden. Städte und Kommunen können die Förderung in zwei Varianten beantragen: Die Bauauftragsvariante sieht vor, dass die Gemeinde die Bauherrin ist. Sie kümmert sich von der Ausschreibung des Baus bis hin zur Vermietung an die Netzbetreiber. Bei der Baukonzessionsvariante übergibt die Gemeinde die Planung, den Bau und das Betreiben des Mobilfunkmastes an einen Konzessionär als Bauherr. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80 Prozent der förderfähigen Kosten – in manchen Regionen sogar 90 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 500.000 Euro. Im Durchschnitt trägt die Gemeinde einen Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent, der beispielsweise mit Mieteinnahmen ausgeglichen werden kann.
Bildquelle: pixabay.com | Helmut_Kroiss

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