Am Caritas-Krankenhaus St. Josef werden erneut die Besuchsrechte eingeschränkt. Ziel ist der Schutz der Patientinnen und Patienten. Alles über die Beschränkungen und Ausnahmen.
Am Caritas-Krankenhaus St. Josef gilt ab Freitag, den 12. November, erneut ein Besucherstopp. Ziel ist der Schutz der Patientinnen und Patienten. Das Krankenhaus legt jedoch auch Ausnahmefälle und -situationen fest.
Angehörige sind in bestimmten Fällen ausgeschlossen
Ausgenommen sind Angehörige von sterbenden sowie schwerstkranken Patienten, ebenso gelten Ausnahmen bei der Geburt sowie bei einer festgelegten Besuchsperson auf der Wochenbettstation.
Selbsttests reichen nicht aus
Besucher, die zu den seltenen Ausnahmefällen gehören, müssen zudem einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist – unabhängig vom Impfstatus. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Darüber hinaus gilt im gesamten Haus sowohl für die Besucher als auch für die Mitarbeitenden eine FFP2-Maskenpflicht.
Schutz von Patienten und Mitarbeitenden steht im Vordergrund
Die Medizinisch-Ärztliche Direktorin Dr. Sylvia Pemmerl betont, dass der Schutz der Patientinnen und Patienten ausschlaggebend für diese Maßnahme ist: „Es fällt uns sehr schwer, da wir wissen, wie wichtig die Besuche für unsere Patienten sind. Aber aufgrund der aktuellen Entwicklungen sehen wir uns zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden dazu gezwungen.“
Weitere Station für Corona-Patienten geräumt
Am Caritas-Krankenhaus St. Josef sind die Zahlen der COVID 19-Patienten in den letzten Wochen deutlich gestiegen, so dass inzwischen eine weitere Station für die Versorgung der Patienten geräumt werden musste. Auch die Intensivkapazitäten seien angespannt. „Wir haben bereits wieder angefangen, nicht dringende, planbare Eingriffe abzusagen.“, betont Pemmerl und appelliert an alle, die noch nicht geimpft sind, sich impfen zu lassen.
Caritas-Krankenhaus St. Josef / RNRed