In Bayerischen Skigebieten wurde nun auch die 2G-Plus-Regel abgeschafft. Hintergrund ist laut Staatsminister Huber Aiwanger die Unterstützung des Wintertourismus.
Der Bayerische Ministerrat hat die Nutzung der Seilbahnen und anderen Liftanlagen in den bayerischen Skigebieten erleichtert. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wird dahingehend geändert, dass auch in Bayerns Wintersportgebieten nun statt 2G-plus die 2G-Regel gilt. Zugang haben also Genesene und Geimpfte. Ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.
Wertschöpfung von mehreren hundert Millionen Euro
Staatsminister Hubert Aiwanger möchte damit den Wintertourismus wieder fördern: „Mit dieser geänderten Regel unterstützen wir die bayerischen Skigebiete, ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen. Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die 2G-plus-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden.“ Laut Aiwanger würden Touristen wegen der Testpflicht nach Österreich, Italien oder in die Schweiz abwandern, wo überall keine zusätzlichen Testungen gefordert werden. „Mit dieser Änderung ermöglichen wir den Menschen wieder Wintersport in Bayern. Und die wichtige Tourismusbranche mit einer Wertschöpfung in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro hat nach der coronabedingten Stilllegung der Seilbahnen im vergangenen Winter wieder die Möglichkeit, eigenes Geschäft zu machen“, so Aiwanger weiter.
Appell zur Vorsicht
Aiwanger unterstrich, dass die 2G-Regel ein guter Kompromiss sei. „Skifahren ist nun auch in Bayern praxistauglich möglich. Die Gondeln sind gut belüftet, man hält sich jeweils nur wenige Minuten darin auf und trägt FFP2-Maske. Ich appelliere an alle Skifahrer, sich an die nun geltenden Regeln und Hygieneschutzmaßnahmen zu halten.“ Denn mit erhöhten Ansteckungsrisiken würden wieder vermehrt Forderungen nach strengeren Maßnahmen laut werden.
Wirtschaftsministerium Bayern / RNRed