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Verkehrswege müssen stets frei begeh- bzw. befahrbar sein. Darauf weist heute die Stadt Regensburg hin und ruft Anwohner auf, Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, damit Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist.

Bäume, Sträucher und Hecken können den Straßenverkehr erheblich behindern und bergen Unfallpotential, wenn die Äste zu weit in die Verkehrswege hineinragen: Die Sicht ist erheblich eingeschränkt und häufig müssen die Verkehrsteilnehmer unvermittelt auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Die Stadt Regensburg weist aus diesem Grunde darauf hin, dass zur Vermeidung von Gefährdungen und Behinderungen im Straßenverkehr sämtliche Äste, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.

Nur wenn die Wege frei sind, kann die Reinigung des öffentlichen Gehweges entlang der Grundstücksgrenzen mit Kehrmaschinen problemlos durchgeführt werden. Auch die Entsorgung von Restmüll und Altpapier kann nur dann erfolgen, wenn Äste und Sträucher zurückgeschnitten werden.

Vorsorglich wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass sich die Stadtverwaltung vorbehält, in den öffentlichen Straßenraum ragende Pflanzenteile im Rahmen der Ersatzvornahme zurückschneiden zu lassen und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen, sofern diese ihrer Verpflichtung zum Zurückschneiden nicht nachkommen sollten.
Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümer eindringlich, diese Hinweise zu beachten. Eventuelle Haftungsansprüche können so vermieden werden.

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