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Der Kampf um die Verbesserung der Leistungen für Asylbewerber kam im Juli 2012 zu einem Ende. Die Regensburger Initiative BI Asyl informiert am 11. Oktober 2012 über die Hintergründe des Asylbewerberleistungsgesetzes und seiner Änderungen.

Was ist das Asylbewerberleistungsgesetz eigentlich und welche Änderungen ergeben sich, seit das höchste deutsche Gericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat? Am 11. Oktober 2012 informiert die Initiative BI Asyl in Regensburg daher in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Bildungswerk (EBW) über die Hintergründe und Auswirkungen dieses Gesetzes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom 18. Juli diesen Jahres. Die Veranstaltung mit dem Titel  "Das Asylbewerberleistungsgesetz = verfassungswidrig-Was tun nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?" beginnt um 19.30 Ihr. Veranstaltungsort ist das Evangelische Bildungswerk Am Ölberg 2.

Das AsylbLG

Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Name Asylbewerberleistungsgesetz. Es regelte seit 1993 die Modalitäten der Leistungen, die einem Asylbewerber in Deutschland zustanden. Die Flüchtlinge erhielten laut diesem Gesetz eine Unterkunft und für den restlichen Lebensunterhalt  bislang 225 Euro. Teilweise wurden die 225 Euro auch als Gutscheine ausgegeben. Ursprünglich galt das AsylbLG nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens. Die Regelung wurde aber auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet (Kriegsflüchtlinge oder Menschen, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden kann). Das höchste deutsche Gericht erklärte am 18. Juli 2012 die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Mitunter deswegen, da die gewährten Minderleistungen unzureichend seien, um das menschenwürdige Existenzminimum gewährleisten zu können. Künftig soll es für die Flüchtlinge mehr Geld geben: 336 Euro.

Flüchtlinge in Regensburg

Flüchtlingsverbände und Initiativen bezeichnen das Urteil als einen Meilenstein im Kampf gegen das Gesetz, sehen aber weiteren Handlungsbedarf. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen das Sachleistungsprinzip, das gerade in Bayern besonders restiktiv angewandt wird. In Regensburg haben iranische Flüchtlinge acht Wochen auf dem Neupfarrplatz gegen diese Praxis protestiert.

Was konkret verändert das Urteil des BVG an der heutigen Situation und wie kann Flüchtlingen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden? Diese und weitere Fragen diskutieren VertreterInnen von Flüchtlingsinitiativen und Behörden. Angefragt sind VertreterInnen des Bayerischen Flüchtlingsrats, des Netzwerks Deutschland Lagerland, der Regierung der Oberpfalz, des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung und ein Flüchtling des Protestcamps. Die Moderation für diese Veranstalung übernimmt Dr. Carsten Lenk, EBW Regensburg in Kooperation mit der Initiative Asyl Regensburg.

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