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Im November werden bayernweit die Kirchenverwaltungen gewählt. Kandidaten können sich noch bis zum 15. Oktober 2012 bei ihrer Pfarrei anmelden.

Alle sechs Jahre finden in den bayerischen Bistümern die Kirchenverwaltungswahlen statt. Am 18. November 2012 ist es wieder soweit: Auch die Gläubigen im Bistum Regensburg wählen die Vertreter für die Kirchenverwaltung in ihren Pfarreien. Rund 4.500 Laien engagieren sich derzeit in dem wichtigen Gremium. Bis zum 15. Oktober können sich noch Kandidaten für die Wahl anmelden.

Wer oder was wird gewählt?

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Ortspfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt und zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei koordiniert. Die Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets über die Beantragung von Zuschüssen bis hin zum Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Bei der Arbeit der Kirchenverwaltung handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, da man bei einer Fülle von Themen mitentscheiden kann. Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat stellt übrigens kein Hindernis zur Mitarbeit in der Kirchenverwaltung dar.

Alle Personen, die der römisch-katholischen Kirche angehören, ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde haben, kirchensteuerpflichtig sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sowohl aktiv als auch passiv an der Wahl teilnehmen.

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