Was machen junge Leute am Wochenende oder vor Feiertagen? Sie sind gerne unterwegs und genießen das Nachtleben in der Stadt. Aber allzu lange dürfen sie das gar nicht. Denn die Sperrzeitregelungen sind sehr streng.
Am Mittwoch ist Halloween ? ein Tag, an dem abends besonders gerne gefeiert wird, denn am nächsten Tag ist Feiertag. Gerade junge Leute und Studenten treiben sich dann in den Clubs, Diskotheken oder Bars der Regensburger Altstadt herum. Pünktlich um zwei Uhr werden sie jedoch wieder rausgeschmissen. Das freut weder die Betreiber der Clubs noch die Partymäuse, die würden gerne länger feiern.
Zapfenstreich um zwei in Regensburg
Seit 2005 gilt in Bayern eine neue Sperrzeitregelung. Nach § 18 Gaststättengesetz in Verbindung mit § 8 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastV) beginnt die allgemeine Sperrzeit in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (die sogenannte "Putzstunde"). Nur in der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Doch das bedeutet nicht, dass tatsächlich alle Clubs bis um fünf Uhr geöffnet haben. In Regensburg zum Beispiel müssen an Werktagen die Gastronomiebetriebe in Bayern um zwei Uhr die Schotten dicht machen. Grund dafür sind Anwohnerbeschwerden, die sich in den letzten Jahren häuften. Denn bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen. In Regensburg heißt es daher seit 2006: Zapfenstreich um zwei.
Feiertag ist nicht gleich Feiertag
Und noch eine spezielle Regelung gilt es zu beachten. Denn Feiertag ist nicht gleich Feiertag. Allerheiligen beispielsweise ist ein stiller Feiertag, ebenso wie Karfreitag und Aschermittwoch sowie einige andere. Bislang galt, dass es vor diesen Tagen bereits um 24 Uhr in allen Clubs und Bars zappenduster werden musste.
Keine weitere Partymöglichkeiten in Regensburg
Vor einigen Tagen nun beschloss man im Bayerischen Landtag, dass auch vor diesen Feiertagen künftig bis um zwei Uhr gefeiert werden darf. Immerhin. Allerdings müssen sich die Gastronomen gemäß dieser Neuregelung bei den zuständigen Stadtverwaltungen eine Genehmigung für die geänderten Öffnungszeiten vor stillen Feiertagen einholen. Und wie die Stadt Regensburg am heutigen Dienstag bekannt gab, ist das eher unwahrscheinlich.
"Es wäre gegen den Sinn unserer bisherigen Bestrebungen, vor stillen Tagen weitere Partymöglichkeiten zu schaffen. Denn leider zeigen die Erfahrungen, dass nach Betriebsschluss der Discotheken Halloweenpartys auf den Straßen und Plätzen der Stadt weitergehen. Der Schutz der Bevölkerung hat hier Priorität und lässt aus unserer Sicht keine andere Ermessensentscheidung zu", sagte Rechts- und Umweltreferent Dr. Wolfgang Schörnig in diesem Zusammenhang.
Weltfremdheit in der Donaustadt
Laut den Jusos ist das sture Festhalten an Regelungen, die den Wünschen und auch dem tatsächlichen Verhalten der Regensburgerinnen und Regensburger komplett entgegenstehen, eher weltfremd: "Es sollte jedem selbst überlassen werden, wie man Feiertage oder religiöse Feste begeht. Es steht jedem frei, Allerheiligen besinnlich zu verbringen und Abendveranstaltungen nicht zu besuchen" so Carolin Hagl, stellv. Vorsitzende der Jusos Regensburg, "aber es ist nicht mehr zeitgemäß, dass sich Personen, für die dieser Tag keine besondere Bedeutung hat, ebenso verhalten müssen. Von einer Stadt der multikulturellen Vielfalt, die geschichtliches Erbe mit Moderne verbinden möchte, erwarten wir Jusos eine andere Haltung, als sie von der Stadtverwaltung gezeigt wird!"
Vor Allerheiligen wird also nach alter Tradition nur bis um 24 Uhr gefeiert. Danach soll Stille herrschen. Es ist ja schließlich ein stiller Feiertag. Wie still sich die nächtlichen Partygänger aber in Zukunft verhalten, das wird sich noch zeigen.
Geisterstunde oder Sperrstunde
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