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Zum Thema "Soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" hatte der Mieterbund Regensburg e.V. Ende November ´12 eine Eingabe an den Stadtrat gerichtet. Sie betraf die vier Punkte Mieterhöhungen, Modernisierungsumlagen, Verkleinerung der Wohnfläche sowie Belegungsbindungen abzustimmen.

In einer nicht öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Beteiligungsausschusses wurde am 14.03. im Beisein von Joachim Becker, dem Geschäftsführer der Stadtbau, ausführlich über die Eingabe diskutiert. Die Entscheidung: alle vier Forderungen wurden abgelehnt.

Miterhöhungen

Die erste Forderung des Mieterbund Regensburg, die Mieterhöhungen für alle Haushalte, die im Wirkungsbereich der Stadtbau liegen, auf maximal 15 Prozent innerhalb von vier Jahren zu beschränken, wurde mehrheitlich für erledigt erklärt. Das Mietänderungsgesetz, das auf Bundesebene beschlossen wurde und zum 01.05. in Kraft treten wird, ermöglicht künftig in Gebieten, in denen Wohnungsnot herrscht, die Begrenzung der Mieterhöhung auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu senken. Welche Gebiete das sein sollen, dürfen die Landesregierungen per Rechtsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren festlegen. 

Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass die Stadt Regensburg einen Antrag an den Freistaat stellen solle, um in diese Gebietskulisse aufgenommen zu werden. Oberbürgermeister Hans Schaidinger kündigt an, schon im nächsten Stadtplanungsausschuss eine Beschlussvorlage auf die Tagesordnung zu setzen, um die Möglichkeit des Mietrechtsänderungsgesetzes zu nutzen. Diese Auflage soll nach Meinung der Verwaltung und der Mehrheit der Ausschussmitglieder nämlich nicht nur für die Stadtbau, sondern für alle Anbieter von Mietwohnungen in Regensburg gelten.

Modernisierungsumlage

Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der zweite Punkt der Eingabe, wonach die Modernisierungsumlage von elf auf maximal neun Prozent der jährlich aufgewendeten Kosten gesenkt werden solle. Die Gründe dafür liegen darin, dass es erstens einen Beschluss des Bundesrats gibt, nach dem die elf Prozent beibehalten werden sollen, zweitens würde man der Begrenzung der Stadtbau notwendige Handlungsspielräume nehmen. Denn Praxis der Stadtbau ist es, bei Modernisierungsmaßnahmen die Höhe der jeweiligen Ausgangsmiete miteinzubeziehen, um eine Angleichung von einzelnen Mieten zu erreichen. Dies dient der Mietgerechtigkeit.
Die Stadtbau hat von 2010 bis 2012 insgesamt 348 Mietwohnungen modernisiert. Dabei  lag der Durchschnitt der modernisierungsbedürftigen Mieterhöhungen laut Stadtbau bei lediglich 6,8 Prozent der Modernisierungsaufwendungen ? elf Prozent wurden nur in wenigen Einzelfällen erreicht.
 
Verkleinerung der Wohnfläche

Die dritte Forderung des Mieterbundes bestand darin, dass Mieter, die bereits in einer Stadtbau-Wohnung leben und eine Verkleinerung der Wohnfläche um mindestens zehn Prozent wünschen, eine niedrigere Bruttowarmmiete im Vergleich zur vorherigen Wohnung zugesagt bekommen. Dieser Vorschlag wurden von allen Ausschussmitgliedern zurückgewiesen. Nach einer aktuellen Umfrage der Stadtbau zeige sich nämlich, dass nur wenige Mieter (fünf von 68 Befragten) aus ihrer Wohnung ausziehen würden, da sie ihr gewohntes Umfeld und die nachbarschaftlichen Beziehungen nicht aufgeben möchten. Finanzielle Anreize spielen bei der Entscheidung keine Rolle, da die Wohnung als Besitzstand empfunden wird, den man auch im fortgeschrittenen Alter nicht aufgeben möchte.
Die Ausschussmitglieder sprachen sich jedoch dafür aus, dass die Stadtbau Alleinstehenden kleinere Wohnungen anbieten solle, damit 3- bis 4-Zimmer-Wohnungen

Dass die Stadtbau ein Auge darauf haben solle, Alleinstehenden kleinere Wohnungen anzubieten, damit 3- bis 4-Zimmer-Wohnungen wieder für Familien zur Verfügung stehen, wurde von allen Ausschussmitgliedern begrüßt. Eine aktuelle Umfrage der Stadtbau zeigt jedoch auf, dass nur ganz wenige Mieter (fünf von 68 befragten Mietern der Stadtbau) aus ihrer Wohnung ausziehen würden, da sie ihr gewohntes Umfeld und die nachbarschaftlichen Beziehungen nicht aufgeben möchten: Die Wohnung wird als Besitzstand empfunden, den man auch im fortgeschrittenen Alter nicht aufgeben möchte. Finanzielle Anreize spielen dabei keine Rolle, so dass lediglich Mitnahmeeffekte entstehen würden.   
 
Belegungsbindungen von Wohnungen

Die letzte Forderung hatte der Mieterbund in einen Vorwurf gekleidet: Die Stadtbau habe durch vorzeitige Rückzahlungen von Darlehen an die Landesbodenkreditanstalt die Belegungsbindungen von Wohnungen verkürzt. Diese Praxis,  so der Mieterbund, solle eingestellt werden. Stadtbau-Geschäftsführer Joachim Becker wies die Vorwürfe des Mieterbundes als nicht zutreffend zurück. Unter seiner Ägide, so Becker, seien keine Darlehen vorzeitig zurückgezahlt worden, um Belegungsbindungen aufzulösen. Dies mache auch keinen Sinn, da aufgrund gesetzlicher Vorgaben die einmal festgeschriebene Bindung auf Jahre hinaus erhalten bleibe. Daher wurde auch der vierte Punkt der Eingabe des Mieterbundes einstimmig abgelehnt.

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