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Pünktlich zum Monatswechsel erwarten die Bundesbürger wieder gesetzliche Änderungen. Wir sagen Ihnen, warum Steuerzahler Grund zu Freude haben und Verkehrssünder künftig noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

Folgende Änderungen treten ab dem 01.04. in Kraft:

Lohnsteuerersparnis

Im April profitieren Lohnsteuer-Zahler zum ersten Mal von dem zu Beginn des Jahres erhöhten Grundfreibetrag von 8.004 auf 8.130 Euro. Die Steuerersparnis gestaltet sich jedoch bescheiden: Je nach Steuerklasse können Sie mit einer monatlichen Entlastung von 1,67 bis 4,80 Euro rechnen.

Zum Schutz der Radfahrer

20 Euro ? also 5 Euro mehr - müssen Autofahrer ab April für das Zuparken von Radwegen zahlen. Auf Radfahrer-Schutzstreifen wird außerdem ein generelles Parkverbot verhängt. In Fahrradstraßen schreibt die neue Straßenverkehrsordnung für Pkws künftig Tempo 30 vor ? bisher galt hier "gemäßigte Geschwindigkeit".

Für Falschparker

Sie haben keinen Parkschein gezogen oder parken länger als erlaubt? Ab sofort müssen Sie für diese Ordnungswidrigkeiten tiefer in die Tasche greifen. Denn viele ließen es bisher darauf ankommen erwischt zu werden und nahen in Kauf, das relativ geringe Verwarngeld zu zahlen. Um dem entgegenzuwirken, sind beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten künftig 10 statt 5 Euro fällig. Werden Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätze zugeparkt, wird weiterhin der Höchstsatz von 35 Euro abkassiert.

Schilderwald adieu

Ab April müssen wir uns auch von einigen Verkehrsschildern verabschieden. So heißt es z.B. für das Zeichen 150, das eine Bahnschranke in einem roten Warndreieck darstellt, goodbye. Neu wird kommt dagegen ein Zusatzzeichen, mit dem Inline-Skater und Rollschuhfahrer zugelassen werden können. Außerdem wird die "durchlässige Sackgasse" eingeführt, die Fußgänger und Fahrradfahrer auf eine Durchfahrtmöglichkeit hinweist.

Tagfahrlicht für Motorradfahrer

Motorradfahrer dürfen bei guten Sichtverhältnissen künftig auch mit eingeschaltetem Tagfahrlicht unterwegs sein. Bisher war das Abblendlicht vorgeschrieben. Vorsicht jedoch bei schlechter Witterung mit erheblicher Sehbehinderung ? denn bei Nebel, Schneefall oder Regen sowie während der Dämmerung und Dunkelheit muss das Abblendlicht auch weithin eingeschaltet werden.

Zahnbehandlungen für immobile Personen

Zahnbehandlungen werden für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Zukunft einfacher. Denn sie müssen nicht mehr in die Zahnarztpraxis, sondern können den Zahnarzt direkt zu sich kommen lassen. Die zusätzliche Vergütung für die "aufsuchende zahnärztliche Betreuung" wird  von der Krankenkasse übernommen. Dafür sind 20 Millionen Euro im Jahr einkalkuliert.

Bundeswehr

Straftaten, die Bundeswehrsoldaten während eines Auslandseinsatzes begehen, werden ab sofort von der Staatsanwaltschaft Kempten verfolgt. Bisher gab es für diese Verfahren keinen zentralen Gerichtsstand ? sie wurden meist von der Justiz des Ortes, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat, verfolgt.

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