Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat nun beschossen, dass die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an Fahreignungsseminaren zum Punkteabbau weiterhin bestehen bleibt. Dies sei ein Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit, kommentierte Dr. Walter Eichdorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, den Beschluss.
Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP hat heute den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages passiert. Er sieht vor, einmal in fünf Jahren an einem Seminar teilnehmen zu können, in dem es möglich ist, zwei von vier oder fünf Punkten abzubauen.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit erfüllen die Fahreignungsseminare als "Herzstück der Reform" den Zweck des Flensburger Punktesystems, nämlich die frühzeitige Gefahrenabwehr, so Dr. Eichendorf. "Die Seminare sollten auffällig gewordene Kraftfahrer zu Verhaltensänderungen bewegen. Und bei einer qualitativ hochwertigen Ausgestaltung der Fahreignungsseminare gibt es hierfür ein großes Potenzial", unterstreicht der DVR-Präsident. Wenn es gelinge, möglichst viele punkteauffällige Fahrer durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar bereits zu einem frühen Zeitpunkt verhaltensändernd positiv zu beeinflussen, könnten Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer abgewehrt werden.
In einer Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages hatte sich Dr. Eichendorf, genau wie der Vertreter des ADAC und weitere Experten, deutlich für die Aufnahme einer Möglichkeit des Punkteabbaus bei aktiver Teilnahme an einem Fahreignungsseminar in die VZR-Reformpläne ausgesprochen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung war diese Möglichkeit nicht vorgesehen. "Wir freuen uns, dass die Hinweise der Experten in der Anhörung die politisch Verantwortlichen überzeugen konnten", sagt der DVR-Präsident. Jetzt habe die Reform das Potenzial, dem auffällig gewordenen Fahrer eine größere Lernchance zu ermöglichen. "Seminare für Punkteauffällige können als wichtige Interventionsmaßnahme dazu beitragen, das Verkehrsverhalten positiv zu beeinflussen."
Auch die Verlängerung der sogenannten Tilgungsfrist von Punkten, die auf einen Vorschlag des Bundesrates zurückgeht, sei im Sinne des DVR. Die Zeitspanne, nach der die Einträge in Flensburg wieder gelöscht werden, soll von zwei auf zweieinhalb Jahre verlängert werden.
Möglichkeit des Punkteabbaus bleibt bestehen
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