Am 29.05. erfolgt die technische Anbindung des Standesamtes der Stadt Regensburg an das Zentrale Elektronische Personenstandsregister in Bayern. Das Standesamt kann daher an diesem Tag bestimmte Anträge, wie beispielsweise Beurkundungen oder Kirchenaustritte, nicht bearbeiten.
Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen bis Ende 2013 alle Standesämter in Deutschland an ein elektronisches Register angeschlossen werden. Auch die rund 1,300 Träger der bayerischen Standesämter müssen dieser bundesrechtlichen Vorgabe, elektronische Personenstands- und Sicherungsregister bei sich einzurichten, folgen.
Ab Freitag, 31. Mai 2013, steht das Standesamt wieder mit allen Dienstleistungsangeboten zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Dienstleistungen des Standesamtes eingeschränkt
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