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In den kommenden Wochen will die Stadt Regensburg die aktuelle Wohnsituation der Bürgerinnen und Bürger untersuchen. Zusammen mit der beauftragten Gutachtergemeinschaft STAT-Plan und dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen soll ein neuer Mietspiegel für die Jahre 2014/15 erstellt werden. Dazu bedarf es aber der aktiven Unterstützung und Mitwirkung der Regensburger.
 
Der derzeit gültige Mietspiegel läuft Ende Dezember 2013 aus. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden im Jahr 2009 erhoben. Entsprechend den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind spätestens nach vier Jahren neue Grundlagen empirisch zu ermitteln. Mit dem Regensburger Mietspiegel soll für alle Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die ortsübliche Miethöhe geschaffen werden. Um belastbare Aussagen zu erhalten, müssen möglichst viele Daten zu Mietwohnungen einfließen. Sie betreffen die Miete und alles, was Einfluss auf sie hat ? unter anderem das Baualter oder die Ausstattung. Auch werden Gebäudemerkmale erhoben, die die Heizkosten und den Energieaufwand für die Wohnung beeinflussen.
 
Gleichzeitig erfolgt eine Erhebung der Wohn- und Lebensverhältnisse der Regensburger Haushalte, die grundlegende Informationen zur Wohnzufriedenheit und zum Wohnumfeld gewinnen soll, damit Defizite bei der Wohnsituation erkannt werden und die Stadt mit planerischen Mitteln entgegen steuern kann.
 
Die Haushaltsbefragung zur Wohnsituation und zu den Mieten erfolgt - nach Terminvereinbarung - in Form von persönlichen Interviews. Die Interviewerinnen und Interviewer des Gutachterbüros werden in der nächsten Zeit mit den per Zufallsstichprobe ausgewählten Haushalten Kontakt aufnehmen. Beim Hausbesuch können sich die Interviewerinnen und Interviewer mit einem Berechtigungsschreiben der Stadt Regensburg zusammen mit dem Personalausweis ausweisen.
 
Die Stadt Regensburg bittet alle betroffenen Haushalte und besonders die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen, deren Daten in den Mietspiegel einfließen sollen, um ihre Mithilfe, denn ein qualifizierter Mietspiegel bietet Vorteile für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Er dient der Markttransparenz und kann helfen, einen Rechtsstreit über eine angemessene Miete schon im Vorfeld zu vermeiden.
 
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und erfolgt selbstverständlich anonym. Die Erhebung unterliegt den strengen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Die Erhebungsbeauftragten sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. Namen und Anschriften der befragten Personen werden nicht zusammen mit den Erhebungsmerkmalen gespeichert. Ein Rückschluss auf die befragten Personen ist damit ausgeschlossen. Nach Beendigung der Aktion werden alle Fragebögen vernichtet.

(Vorschabild: Rainer Sturm  / www.pixelio.de)

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