section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component
Seit dem 1. Mai haben die Länder die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent zu senken. Dies gilt für Gebiete, die von einer übermäßigen Steigerung der Mietpreise betroffen sind. Der Planungsausschuss des Stadtrats beschloss bereits am 9. April, nachdem diese Neuregelung angekündigt worden war, für das Stadtgebiet einen entsprechenden Antrag zu stellen.
 
Die Gründe liegen auf der Hand. Regensburg weist eine hohe Wirtschaftskraft auf, was mit deutlichem Bevölkerungswachstum und einer starken Nachfrage nach Wohnraum verbunden ist. Dies bewirkt eine weit überdurchschnittliche Steigerung der Mietpreise, die die Versorgung von Beziehern niedriger oder mittlerer Einkommen mit angemessenem Wohnraum zunehmend erschwert. Gerade in den letzten Jahren ist die Entwicklung der Mietpreise daher besorgniserregend. Auch zeigen die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung, dass von einem weiteren Wachstum über das Jahr 2030 hinaus auszugehen ist. Mit einer Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt ist daher unter diesen Vorzeichen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, auch wenn durch die erhöhte Ausweisung von Bauland dieser Entwicklung begegnet wird. Zeitnah kann daher nur eine Begrenzung der Mietpreise im Bestand eine Hilfe sein.
 
Der bayerische Ministerrat hat dazu eine Verordnung beschlossen, im Interesse der Mieter die Möglichkeit von Mieterhöhungen ab dem 1. August 2013 auf maximal 15 Prozent in drei Jahren beschränkt, wobei immer noch zu beachten ist, dass dadurch die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel nicht überschritten werden darf. Die Neuregelung betrifft das gesamte Stadtgebiet Regensburg und gilt zunächst bis zum 14. Mai 2018.

(Vorschaubild: Rainer Sturm  / www.pixelio.de)

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben