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Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa mangelt es an Spenderorganen. Die Regelungen für die Organspende jedoch sind unterschiedlich. Generell lassen sie sich innerhalb Europas in zwei Kategorien unterteilen: die Widerspruchs- und die Zustimmungslösung.

Machen Sie außerhalb Deutschlands Urlaub, müssen Sie sich automatisch dem geltenden Recht Ihres Urlaubslandes unterwerfen ? dies gilt auch für die Organspende. Denn bislang gibt es europaweit noch kein einheitliches Organspendegesetz, sodass jedes Land seine eigene nationale Regelung hat. Im europäischen Ausland können diese größtenteils in zwei Kategorien eingeteilt werden: die Widerspruchs- und die Zustimmungslösung.

Die meisten Urlaubsländer, wie etwa Italien, Spanien oder Frankreich, haben eine sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass Organe transplantiert werden können, wenn ein Verstorbener dem zu seinen Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Es empfiehlt sich daher, stets einen Organspendeausweis oder ein Beiblatt zum Ausweis in der jeweiligen Landessprache in der Brieftasche mit sich zu führen. In Österreich können Urlauber ihren Widerspruch zudem im nationalen Widerspruchsregister festhalten lassen.

Eine Zustimmungslösung dagegen bedeutet, dass der Verstorbene einer Organentnahme zustimmen muss. Liegt diese Zustimmung zum Todeszeitpunkt nicht vor, müssen die Angehörigen über eine mögliche Entnahme der Organe entscheiden. Die Zustimmungslösung gilt beispielsweise in Dänemark oder den Niederlanden.

Europaweit bildet im Bezug auf die Organspenderegelungen einzig Bulgarien eine Ausnahme. Hier gilt die sogenannte Notstandsregelung nach der eine Transplantation auch entgegen eines vorliegenden Widerspruchs zulässig sein kann.

Weitere Informationen:
Ein Merkblatt zu den gesetzlichen Regelungen in Europa und ein Beiblatt in der jeweiligen Landessprache für den Organspendeausweis erhalten Sie unter http://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen.

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