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Der Umlegungsplan für den Teilabschnitt 5 (Ilmstraße) des Umlegungsgebiets "Holzgartenstraße-Süd" ist am 13. August 2013 unanfechtbar geworden. Betroffen sind die Abschnitte zu beiden Seiten der bereits fertiggestellten Ilmstraße, die angrenzenden zukünftigen Bauparzellen und das Gebiet der Grünfächen, die nördlich des Reinhausener Damms und südlich und westlich der Ilmstraße in Planung sind.

Für die betroffenen Grundstücke und Besitzstände, die sich in diesem Bereich (Teilabschnitt 5) befinden, gilt seit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplan im Amtsblatt der Stadt Regensburg ein neuer Rechtszustand. Die städtische Umlegungsstelle  veranlasst deshalb die Berichtigung des Grundbuchs.

Wer den gültigen Umlegungsplan einsehen möchte und ein berechtigtes Interesse darlegen kann, kann dies bei der Abteilung Bodenordnung des Bauordnungsamts im Neuen Rathaus (D.-Martin-Luther-Straße 1, Zimmer 3.056) während der Dienststunden tun. Unter der Rufnummer 507-5635 erhalten Sie bei der Stadt Regensburg weitere Informationen.

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