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Eine Mitte Juni erlassene neue Bestimmung des Bayerischen Innenministeriums sieht vor, dass Landwirte für überbreite angehängte Arbeitsgeräte ab drei Metern jeweils Einzelerlaubnisse hätten beantragen müssen, wollten sie damit auf öffentlichen Straßen fahren. Eine unzumutbare Regelung, befand Landrat Herbert Mirbeth.

Die Erlaubnis, ein solches angehängtes Arbeitsgerät zu führen hätte, so Karl Remling von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Regensburg, außerdem nur streckenbezogen erteilt werden dürfen. Die Landwirte hätten damit bereits bei Antragstellung die Strecken angeben müssen, welche sie benutzen werden. Nur diese Strecken, so Remling, hätten tatsächlich dann auch nur benutzt werden dürfen.
 
"Eine den Landwirten nicht zumutbare Regelung", befand Landrat Herbert Mirbeth, als er über den Sachverhalt informiert wurde. "Wir brauchen eine praxisnahe Lösung, die der Lebenswirklichkeit entspricht", so Mirbeth. Diese wurde gefunden und hat, so der Landrat, "ab sofort Gültigkeit". Die überbreiten angehängten Arbeitsgeräte werden dabei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher) gleichgestellt. Das bedeutet, dass eben nicht Einzelerlaubnisse sondern auf 3 Jahre gültige Dauererlaubnisse erteilt werden. Des Weiteren, dass diese Erlaubnisse für einen Umkreis von 30 Kilometern (bezogen auf den Betriebssitz des Landwirts) gelten. An Auflagen, von denen, so Remling, "aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht abgewichen werden kann", muss sowohl für überbreite selbstfahrende als auch für überbreite angehängte Arbeitsmaschinen/-geräte ein auf öffentlichen Straßen geltendes Fahrverbot bei Dunkelheit angeordnet werden, des weiteren die Bereitstellung eines Einweisers an unübersichtlichen Stellen und ein Begleitfahrzeug für den Fall, dass die verbleibende Restfahrbahn schmäler als 2,50 m ist.
 
Dort, so Landrat Herbert Mirbeth zusammenfassend, wo Handlungsspielräume bestanden, "haben wir sie zugunsten der Landwirte ausgeschöpft."

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