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Das Landgericht Regensburg lehnte den Antrag auf Haftbeschwerde im Fall Maria Baumer ab. Demnach muss der 28-jährige Verlobte der im September tot aufgefundenen Frau aus dem Kreis Schwandorf weiter in Untersuchungshaft in der JVA Straubing bleiben.

Michael Heinzmann, Anwalt des 28-Jährigen, begründete die Haftbeschwerde damit, dass keine konkreten Beweise gegen seinen Mandanten vorliegen würden. Das Landgericht Regensburg jedoch hält den Verlobten der toten Maria Baumer weiterhin für dringend tatverdächtig und gab an, dass die Indizien die U-Haft rechtfertigen.
Der Anwalt des 28-Jährigen will nun weitere Schritte einleiten. Nach Rücksprache mit seinem Mandanten erwägt er, Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen.

Währenddessen laufen die Ermittlungen gegen den 28-Jährigen weiter. Derzeit gehen die Ermittler neuen Hinweisen nach, die nach einem Aufruf der Polizei eingegangen waren.

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