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Am Mittwoch, 02. Oktober, beginnt der Prozess um die Kosten für den Schaden an der Protzenweiherbrücke. Im März 2008 ereignete sich hier ein Schiffsunfall, doch bislang ist noch immer nicht geklärt, wer für den Millionenschaden haften muss.

Im März 2008 wurde die Protzenweiherbrücke aufgrund eines Feuers, das durch eine zerstörte Gasleitung entstand, so stark beschädigt, dass sie komplett erneuert werden musste. Grund für die Zerstörung war ein Kranausleger eines niederländischen Frachters, durch den die Gasleitungen unter der Brücke beschädigt wurden.

Am Mittwoch, 02. Oktober, wird in einem Hauptverfahren die Schadenersatzklage des Bundes gegen den Schiffseigner und -führer sowie gegen die Rewag als Betreiber der Gasleitungen  verhandelt. Dem Schiffsführer wird grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, da er mit seinem ausgefahrenen Kran den Unfall provoziert hätte. Die Rewag, so argumentiert der Bund, habe dagegen zu lange gebraucht, das Gasleck zu reparieren. Das Gas war eine Stunde lang ausgetreten, normalerweise sei jedoch mit einer Reaktionszeit von 30-Minuten auszugehen.

Die Kosten für die Beseitigung der Schäden sowie für den Neubau der Protzenweiherbrücke belaufen sich auf über vier Millionen Euro.

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