Wie das Bayerische Finanzministerium mitteilt, kann das Sofortgeld für Betroffene des Juni-Hochwassers 2013 nach dem 14. Oktober 2013 nicht mehr bewilligt werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge sollen zügig abgearbeitet werden.
Das Staatsministerium der Finanzen hatte als erste schnelle und unbürokratische Hilfe das Programm "Sofortgeld" eingeleitet. Mittlerweile sind weitergehende wirksame finanzielle Hilfen aus den Aufbauhilfeprogrammen möglich.
Hochwasserhilfe: Sofortgeld bis 14. Okt. beantragen!
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