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Vom 28. Oktober bis einschließlich 15. November 2013 kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 151 sowie der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtplanungsamt (D.-Martin-Luther-Straße 1, Zi.-Nr. 2.090, 93047 Regensburg) zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 26. Juli 2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 "Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße" sowie die 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Ehemalige Bahnflächen Innerer Westen" und "Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe" beschlossen.

Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 151 "Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße" und geänderter Flächennutzungsplan liegen aus

Am 8. Oktober 2013 beschloss er außerdem die Änderung des Geltungsbereichs, das Konzept und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen der Ladehofstraße und den Bahngleisen sowie einen Teilbereich des Gleisdreiecks südlich der Straubinger Straße und westlich der Straße An der Irler Höhe.

Vom 28. Oktober bis einschließlich 15. November 2013 kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 151 sowie der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtplanungsamt (D.-Martin-Luther-Straße 1, Zi.-Nr. 2.090, 93047 Regensburg) zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In besonderen Fällen können unter der Rufnummer 507-2615 auch Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Zudem findet am Mittwoch, 6. November 2013, um 19 Uhr in der Vereinsgaststätte ESV 1927 (Dechbettener Brücke 2, 93051 Regensburg) eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Dort können beide Entwürfe bereits ab 18 Uhr eingesehen werden.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die weitere Bearbeitung der Entwürfe ein. Diese werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss öffentlich ausgelegt. Auch während der erneuten öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, in beiden Fällen Anregungen vorzubringen. Der Auslegungszeiträume werden rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.

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