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Die Stadtkasse erinnert öffentlich an den Steuertermin 15. November 2013. An diesem Tag sind die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren für das vierte Quartal 2013 zur Zahlung fällig.

Am 15.11. ist Stichtag. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Säumnisfolgen können so vermieden werden. Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt; das heißt, ein Scheck für Steuern und Abgaben, die am 15. November 2013 fällig werden, muss spätestens am Dienstag, 12. November 2013, bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.

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