Geisterfahrer vor Gericht
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Am 23. März diesen Jahres war ein 33-Jähriger auf der A3 bei Regensburg mit seinem Fahrzeug in falscher Richtung unterwegs und stieß dabei frontal mit einer 59-Jährigen zusammen. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle. Ab Montag, 18. November, steht der Geisterfahrer wegen Mordes vor Gericht.
Acht Monate nach seiner Geisterfahrt muss sich der 33-Jährige aus Spiegelau im Landkreis Freyung-Grafenau wegen Mordes verantworten. Der Mann wendete Ermittlungen zufolge auf einem Parkplatz und war danach mit 120 km/h in falscher Richtung auf der Autobahn unterwegs. Nach rund zwei Kilometern stieß er mit einer 59-Jährigen zusammen, die noch am Unfallort verstarb. Der Geisterfahrer selbst zog sich schwere Verletzungen zu.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war der 33-Jährige auf Freigang. Er saß eine Haftstrafe wegen Drogendelikten ab.
Bereits eine Stunde vor dem Unfall meldeten Augenzeugen, dass der Angeklagte Schlangenlinien gefahren sei. Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein, konnte den Mann jedoch nicht rechtzeitig festnehmen.
Sieben Verhandlungstage sind für den Prozess am Landgericht Regensburg angesetzt. Ende November soll dann ein Urteil gefällt werden.
(Vorschaubild: room101/pixelio.de, Bild: Arno Barchert / www.pixelio.de)