Urteil im Residenzpflichtprozess gegen Mohammad Kalali
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In der zweiten Instanz des Residenzpflichtprozesses gegen Mohammad Kalali wurde im Urteil das Strafmaß zwar nicht aufgehoben, jedoch von 50 Tagessätzen auf 20 herabgesetzt. Dennoch wird Kalali hiergegen Revision einlegen.
Unter Teilnahme von über 40 Unterstützer_innen und mehreren Pressevertreter_innen fand heute das Berufungsverfahren gegen Herrn Kalali vor dem Landgericht Regensburg statt. Dieser machte von seinem Recht Gebrauch, ein politisches Statement zu verlesen. Er ziehe das Leben in Freiheit dem reinen Überleben vor. "Wir geben uns der Ungleichheit und der Ungerechtigkeit nicht hin, denn wir glauben an die Freiheit." So könne er die Gesetze nicht respektieren, die diese Freiheit in Frage stellten. "Die Residenzpflicht ist mir scheißegal.", mit diesem Satz schloss Mohammad Kalali seine Erklärung vor dem Gericht und erntete hierfür von der Zuhörerschaft Beifall.
Der einzige Zeuge in der Verhandlung, Kalalis Sachbearbeiter bei der zuständigen Ausländerbehörde, wurde mit dem Ausruf "Rassistische Ausländerbehörde ? Scheiße!" begrüßt, woraufhin Personen aus dem Saal verwiesen wurden. In der Vergangenheit war der Sachbearbeiter mehrfach durch respektloses und unkooperatives Verhalten gegenüber Non-Citizens aufgefallen.
"Dass Handlungen, die für uns zur normalen Grundrechtsausübung gehören, für andere Menschen einen Straftatbestand erfüllen, der verfolgt und am Ende auch sanktioniert wird, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.", so die Anwältin des Angeklagten. Der wesentliche Grund für diese Regelung, nämlich "die jederzeitige Erreichbarkeit der Asylbewerber zur Verfahrensbeschleunigung" sei aufgrund der Erfahrungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ohne Residenzpflicht sinnentleert und stehe darüber hinaus im Widerspruch zum Grundgesetz und der UN-Menschenrechtscharta. Ein Beweisantrag hierzu wurde abgelehnt.
Bei der Urteilverkündung gestand der Richter ein, dass "der Angeklagte ein durchaus anerkennenswertes Anliegen" verfolge. Allerdings sei das Gericht an die Gesetze gebunden und zur Abschaffung der Residenzpflicht müsse sich der Protest an die Gesetzgebung richten.
Dies ist der Weg, auf dem sich Herr Kalali bereits befindet und von dem er nicht abweichen wird, wie er bereits auf der Kundgebung vor der Gerichtsverhandlung verkündet hatte. (Non-Citizen Strike)