Sicher durch die Steuerklärung
- Details
- Kategorie: Panorama
- | filterVERLAG
Eine Milliarden Euro schenken die Bürger jährlich dem Fiskus, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei lohnt sich der Aufwand, denn im Durchschnitt werden 823 Euro zurückerstattet. Zwar dauert es ca. 6,3 Stunden eine solche Steuererklärung zu erstellen, doch wirtschaftlich gerechnet entspricht das einem Stundenlohn von 130 Euro (!). Dieses Jahr ist Schluss mit Unwissenheit, Faulheit und Verwirrung - wir verraten dir einige wichtige Informationen und Tipps wie du dir dein Geld zurückholst.
Muss ich eine Steuerklärung abgeben?
Rechtlich verpflichtet zur Anfertigung einer Steuererklärung sind vor allem Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern tätig waren. Außerdem Menschen die im Steuerjahr eine Abfindung erhalten haben oder mehr als 410 Euro an Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben. Hinzu kommen diejenigen die sich in den Steuerklassen V, IV plus Faktor oder VI geführt werden.
Allen Arbeitnehmern hingegen ist eine Erklärung freigestellt, da von ihrem Festgehalt automatisch ein Steuerbetrag abgezogen wird. Übersteigen Einnahmen aus Nebeneinkünften jedoch eine Grenze von 410 Euro, so sind auch sie verpflichtet dem Finanzamt eine ausführliche Einkommenserklärung vorzulegen. Sonderregelungen gelten auch für Rentner und Geschiedene.
Wofür erhalte ich Steuerrückzahlungen?
Prinzipiell könne vor allem Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. So lohnt es sich Belege von Fachbüchern, Fahrtkosten, Arbeitscomputern und Kinderbetreuungskosten aufzuheben, um diese im Rahmen der Steuerklärung wirksam zu machen. Auch Kirchensteuern, Spenden und Ausgaben für die Altersvorsorge sind steuerfrei. Neben Handwerkerkosten und Haushaltshilfen sind auch außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Darunter fallen vor allem Kosten einer Scheidung oder Krankheit. Merke: Ob während dem Studium oder im Berufsalltag, es lohnt sich genau zu wissen welche Ausgaben steuerfrei sind und deren Belege aufzuheben um am Ende des Jahres ein beachtliches Plus auf dem Bankkonto verzeichnen zu können.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Hier gilt vor allem eines: Ohne geordnetes Abheften funktioniert es nicht. Alle wichtigen Informationen, die bei der Steuererklärung anzugeben sind erhält der Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber. Dort sind die gezahlten Steuern, Lohn und Sozialversicherungsbeitrag aufgelistet. Um Ausgaben von der Steuer absetzen zu können sind die zugehörigen Belege notwendig. Daher gilt es das ganze Jahr über Quittungen sorgfältig abzuheften, damit einem das große Gesuche pünktlich zur Abgabefrist erspart bleibt.
Wie reiche ich meine Steuerklärung ein?
Neben dem klassischen schriftlichen Weg kann man die Steuererklärung auch elektronisch übermitteln. Dies wird meist schneller bearbeitet und erfordert weniger Belege. Des weiteren stellt das Finanzamt eine "Elster" Software zur Verfügung, welche kostenlos Unterstützung bietet.
Wer trotz allem überfordert ist, kann sich auch professionelle Unterstützung suchen. Hierfür gibt es den Bundesverband der Lohnsteuervereine e.V. für alle Arbeitnehmer und den Deutschen Steuerberaterverband und die Bundessteuerberaterkammer, für Selbstständige und Firmen.
Welche Fristen gelten?
Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Eine Aufschub der Frist beispielsweise aus Krankheitsgründen ist jedoch möglich. Nutzt man die Hilfe eines Steuerberaters so wird die Frist sogar bis zum Ende des Folgejahres aufgeschoben. Doch Vorsicht - wer die Fristen nicht einhält, kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Zugegeben ? trotz vieler Bemühungen der Regierung die Steuerklärung zu vereinfachen, ist und bleibt sie ein leidiges Thema. Doch wer sich einmal damit auseinandergesetzt hat, bekommt schnell Übung und schließlich wartet bares Geld als Belohnung.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen gibt es unter www.finanzamt.bayern.de
(Bild 1: Rainer Sturm / www.pixelio.de; Bild 2:Thorben Wengert / www.pixelio.de)