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Die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen versendete Ende letzter Woche mehr als 10.000 Abmahnungen gegen Nutzer des Internet- Pornoportals "Redtube". Die Betroffenen sollen für das Streamen von Sexfilmen mindestens 250 Euro Schadenersatz zahlen. Abmahnanwalt Thomas Urmann kündigte nun an, dass weitere Abmahnungen folgen.

Auf der Website redtube.com können sich Nutzer - ähnlich dem Pornoportal "YouPorn" - Ausschnitte von Sexfilmen ansehen. Neben kurzen 30-Sekunden-Clips gibt es auf Redtube auch längere Videos oder komplette Filme. Viele Nutzer, die auf Redtube Filme streamten, wurden nun mit Abmahnungen konfrontiert. Die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen wirft ihnen vor, durch das Streamen bestimmter Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die Nutzer sollen dafür einen Schadenersatz von 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die Rechte an den entsprechenden Pornofilmen liegen bei der in der Schweiz ansässigen Firma "The Archive". Laut Aussagen von Thomas Urmann wurde die Kanzlei Urmann und Collegen jedoch nicht direkt von "The Archive" beauftragt. Stattdessen wurde die Kanzlei von ihrem Rechtsanwaltskollegen Daniel Sebastian gebeten, den Anwalt bei der Abmahnwelle zu unterstützten. Sebastian erwirkte auch die nötigen Auskunftsbeschlüsse beim Landgericht Köln im Alleingang.

Wie die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer erhoben wurde, ist unklar. Zugriff auf diese Daten hat grundsätzlich nur der Internetprovider sowie die Betreiber der Website Redtube. Den Gerichtsakten zu Folge wurden die IP-Adressen durch die Firma itGuards mit der Software "GladII 1.1.3", welche für das Überwachen von Tauschbörsen entwickelt wurde, ermittelt.
Mit den IP-Adressen wandte sich "The Archive" in mehreren hundert Auskunftsanträgen an das Landgericht Köln. Das Gericht stimmte zu, dass über Internetprovider wie die Deutsche Telekom die Hausanschriften der Nutzer mittels deren IP-Adressen ermittelt wurden. Zugestimmt hat das Gericht auf Basis des Paragraf 101 des Urheberrechts. Demnach lag eine vermutliche Urheberrechtsverletzung vor.

Urheberrechtsverletzung durch Streaming?

Ob sich Nutzer, die Filme streamen, überhaupt strafbar machen, ist bislang juristisch noch umstritten. Denn anders als beim illegalen Filesharing, bei dem Nutzer Dateien auf Tauschbörsen hochladen und für andere zum Download zur Verfügung stellen, wird beim Streamen das Filmmaterial nur kurze Zeit in einem temporären Ordner auf der Festplatte gespeichert. Für die Nutzer von Redtube war außerdem nicht ersichtlich, dass die Filme auf dem Portal rechtswidrig verbreitet wurden.
Vor diesem Hintergrund hätte das Gericht die Nutzerdaten überhaupt nicht anfordern dürfen.

Abmahnungen kurz vor Weihnachten

Rechtsanwalt Christian Solmecke, der mehrere hundert Betroffene vertritt, sprach mit Thomas Urmann. Auszüge des Gesprächs veröffentlichte er in einem Text auf seiner Homepage.
Angesprochen auf das Datum der Abmahnwelle äußert sich Urmann gegenüber dem Kölner Medienanwalt Solmecke: "Sicherlich haben wir jetzt sehr viele Abmahnungen verschickt, wir wollten damit unbedingt noch vor Weihnachten raus." Nach dem teuren Weihnachtsfest verringern sich für die Kanzlei schließlich die Chancen, den geforderten Schadenersatz von 250 Euro kurzfristig eintreiben zu können. Derzeit führt die Kanzlei täglich rund 500 Gespräche mit abgemahnten Nutzern von Redtube. Laut Urmann seien die Betroffenen jedoch keineswegs aggressiv, sondern reagieren eher freundlich. Die meisten Betroffenen wollten die Angelegenheit schnell und unbürokratisch aus der Welt schaffen. "Natürlich sind da auch Hausfrauen dabei, die jetzt ihren Männern die Hölle heiß machen. Letztlich sind die Gespräche jedoch alle sehr sachlich und nüchtern", so Urmann.

Weitere Abmahnwellen folgen

Gegenüber Solmecke kündigte Thomas Urmann nun an, dass mit weiteren Abmahnungen im kommenden Jahr gerechnet werden kann. Laut Urmann wurden auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider ausgestellt, die Mahnungen konnten angesichts der großen Zahl jedoch noch nicht verschickt werden. Urmann deutete außerdem an, dass neben Redtube weitere Streaming-Portale überwacht werden. Einschätzungen von Urmann und Collegen zu Folge, werden in den kommenden Jahren mehrere tausend Abmahnungen die Kanzlei verlassen.

(Bild: bigstockphoto.com/Harisha)

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