Schwarzfahren lohnt sich nicht
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Ein Kurierdienstunternehmer aus der Oberpfalz beschäftigte über einen Zeitraum von drei Jahren mehrere Fahrer, ohne diese bei den zuständigen Sozialversicherungsstellen anzumelden. Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnten dem Beschuldigten in 70 Fällen nicht entrichtete Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 113.000 Euro nachweisen.
Anlass der Ermittlungen war eine Personenkontrolle eines Kurierfahrers mit anschließender Geschäftsunterlagenprüfung in der Firma. Durch sein rechtswidriges Verhalten bereicherte sich der Unternehmer nicht nur an den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen, sondern erzielte auch einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern, die ihre Arbeitnehmer legal beschäftigen und entlohnen.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Inhaber der Firma jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur der günstigen Sozialprognose und dem Geständnis des Beschuldigten ist es zu verdanken, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Für den entstandenen Schaden muss der Firmeninhaber aufkommen.
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Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung