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Am 14. Januar soll über die Vergabegrundsätze für die Wohnbauquartiere im Bebauungsplangebiet auf dem ehemaligen Nibelungenkasernenareal entscheiden werden. Ein wesentlicher Punkt wird dabei die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte und Menschen mit Behinderung sein.
 
Auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne entstehen in unmittelbarer Nähe zu Universität und OTH ein Technologiepark mit angegliederten Gewerbe- und Mischgebietsflächen sowie eine neue Beruflichen Oberschule. Im Süden des Geländes sieht der Bebauungsplan sechs unterschiedlich große Wohnbauquartiere mit insgesamt ca. 73 000 Quadratmetern Bruttogeschoßfläche vor. Geplant ist dort eine Mischung aus preisgünstigen Mietwohnungen und Eigentumswohnungen in etwa 800 Wohneinheiten. Ein Teil dieser Wohnungen mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 17 700 Quadratmetern soll im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden. Damit wird die vom Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossene Quote von 20 Prozent für öffentlich geförderte Wohnungen erstmals umgesetzt. Daneben werden voraussichtlich auch ca. 300 Studentenwohnungen gebaut.
 
Zur Debatte steht in der gemeinsamen Ausschuss-Sitzung eine Vergabe von verschiedenen Grundstücken, darunter ein Areal für das städtische Tochterunternehmen, die Stadtbau GmbH, die auf einem Grundstück von etwa 16 000 Quadratmetern die Wohnbautätigkeit mit einem Mix aus öffentlich gefördertem und freifinanzierten Mietwohnungsbau starten soll.
 
Die weiteren Wohnungsbauquartiere sollen sowohl für öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, aber auch für Eigentumswohnungen ausgeschrieben werden, um Wohnraum durch private Investoren errichten zu lassen.
 
Da in Regensburg insbesondere preiswerter Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte fehlt, sollen durchschnittliche Mietpreisobergrenzen von 8,30 Euro pro Quadratmeter für die Bereiche des öffentlich geförderten bzw. 8,85 Euro pro Quadratmeter für die des frei finanzierten Mietwohnungsbaus festgelegt werden. Neben der Vorgabe, nur Haushalte der Einkommensstufen I und II im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau unterzubringen, ist geplant, darüber hinaus im frei finanzierten Mietwohnungsbau eine Mietpreisbindung auf die Dauer von zehn Jahren vorzugeben.
 
Weiter ist die Schaffung eines Wohnmodells vorgesehen, das Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ambulantes Wohnen ermöglicht. In einem barrierefreien Gebäude sollen u.a. sowohl zwei bis drei Wohngemeinschaften für jeweils sechs Personen mit hohem Unterstützungsbedarf als auch Einzelappartements für Menschen mit Handicap oder mit geringerem Unterstützungsbedarf sowie ein Gemeinschaftsraum entstehen. Innerhalb dieses Projektes sind darüber hinaus auch etwa 30 Wohneinheiten als Genossenschaftswohnungen geplant.
 
Oberbürgermeister Hans Schaidinger äußerte sich bereits im Vorfeld dieser Entscheidung sehr zufrieden über die von der Stadtverwaltung erarbeitete Sitzungsvorlage: "Wenn der Stadtrat diese Planungen mitträgt, können wir das Wohnraumangebot für Haushalte in Regensburg, die sich kein Wohneigentum leisten können, deutlich verbessern."
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Bild: Dieter Schütz  / www.pixelio.de

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