IHK informiert: Online-Händlern drohen Abmahnungen
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Ab 13. Juni 2014 gelten für alle Online-Händler neue Regelungen für Fernabsatzgeschäfte. Wer sie nicht umsetzt, etwa indem er seine AGBs und Widerrufsbelehrung nicht anpasst, dem drohen Abmahnungen.
Bei kostenlosen Workshops in Weiden, Regensburg, Amberg und Cham zeigt die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim die Neuerungen und gibt Tipps für eine rechtssichere Umsetzung. Referentin Sabine Sobola, Rechtsanwältin aus Regensburg, gibt im Interview einen ersten Einblick.
Was ändert sich im Fernabsatzrecht?
Sabine Sobola: Die wichtigste Neuerung dürfte sein, dass sich das Widerrufsrecht umfassend ändert. Hier werden einige Nachteile durch gewichtige Vorteile, insbesondere bei der Beseitigung von bestehenden Unklarheiten, mehr als ausgeglichen. Zu nennen ist hier speziell die europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen und die Möglichkeit, sämtliche Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen.
Was passiert, wenn man nicht auf die neuen Regelungen umstellt?
Einerseits hat der Online-Händler schlichtweg Nachteile bei der Vertragsabwicklung zu befürchten. Versäumt er es, darüber aufzuklären, dass im Falle eines Widerrufs der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, muss er sie selbst tragen. Der Online-Händler muss also schon aus Eigeninteresse heraus seine Vertrags- und Aufklärungsformulare der aktuellen Rechtslage anpassen. Tut er das nicht, läuft er zusätzlich Gefahr bei Verstoß gegen die Vorschriften Abmahnungen von Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen zu bekommen.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Letztlich ist die Regelung darauf angelegt, den Verbraucherschutz zu stärken. Der Händler profitiert jedoch unter anderem von der grundsätzlichen Belastung des Verbrauchers mit den Rücksendekosten bei gleichzeitigem Wegfall der 40-Euro-Grenze und der nunmehr gesetzlichen Begrenzung der Tragung der Hinsendekosten auf den Standardversand. Positiv zu werten ist für den Händler zudem, dass der Widerruf nur noch durch eindeutige Erklärung möglich ist. Ein zweischneidiges Schwert hingegen ist die Ermöglichung eines telefonischen Widerrufes. Dies macht einen Widerruf zwar wahrscheinlicher und belastet so den Online-Händler.
Fühlen sich Ihre Mandanten gegängelt?
Die Mehrheit unserer Mandanten aus dem Online-Bereich empfindet das Fernabsatzrecht als notwendiges Übel und hat schon lange aufgehört, es dem Grundsatz nach in Frage zu stellen. Die Umstellungskosten werden zugunsten einer fairen Rechtsordnung, wozu der Verbraucherschutz nun einmal gehört, in Kauf genommen.
Kostenlose Workshops der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Weiden: 4. Februar 2014, 17 bis 19.30 Uhr, Max-Reger-Halle
Regensburg: 11. März 2014, 17 bis 19.30 Uhr, IHK Regensburg
Amberg: 3. April 2014, 17 bis 19.30 Uhr, Amberger Congress Centrum (ACC)
Cham: 8. April 2014, 19 bis 21 Uhr, IHK-Geschäftsstelle
Anmeldeschluss jeweils eine Woche vor der Veranstaltung, Anmeldung bei Birgit Brandl, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter www.ihk-regensburg.de/onlineshop2014.