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Am Dienstag, 28. 01., überprüften Regensburger Zollbeamte in der Nähe von Waldsassen einen aus Tschechien kommenden Pkw. Auf Befragen gab der 47-jährige Fahrer an, er habe bei seiner Freundin in Tschechien übernachtet und lediglich einige Textilien für sich und seine Freunde eingekauft.Bei der genaueren Kontrolle des Fahrzeugs konnten sich die Zöllner jedoch schnell vom Gegenteil überzeugen.

Versteckt in schwarzen Müllsäcken befanden sich insgesamt 206 Stück Textilien, Uhren Taschen und Gürtel markenrechtlich geschützter Hersteller.
Da Anhaltspunkte (Menge der sichergestellten Waren, Gewerbeanmeldung) für gewerbsmäßigen Weiterverkauf der Produkte vorlagen, wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Markengesetz eingeleitet.  

Hintergrund:
Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Markennamen, Logos und Zeichen, die von Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. Um die Firmen vor derartigen Fälschern zu schützen, wird der Zoll in Verdachtsfällen auf Antrag der Inhaber von gewerblichen Schutzrechten tätig. So wird die Verbreitung von Fälschungen auf dem europäischen Markt verhindert.
Unabhängig vom wirtschaftlichen Schaden, stellen Markenfälschungen auf Grund der meist minderwertigen Qualität auch häufig eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Im Arzneimittelbereich kann ein fehlender oder falsch dosierter Wirkstoff fatale Folgen haben.
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Bild: Bundesfinanzverwaltung

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