Erinnerung: Steuertermin 17. Februar
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Die Stadtkasse erinnert an den Steuertermin am 17. Februar. An diesem Tag sind die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren für das erste Quartal 2014 zur Zahlung fällig. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Säumnisfolgen können so vermieden werden.
Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt, das heißt, ein Scheck für am 17. Februar 2014 fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Mittwoch, 12. Februar 2014, bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.
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Bild: Andreas Hermsdorf / www.pixelio.de