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Seit dem 1. Januar gilt eine neue Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Arbeitsunfällen dürfen Patienten demnach nur noch in bestimmten Kliniken operiert werden. Für Schwerverletzte kommt dabei ostbayernweit nur noch das Uniklinikum Regensburg infrage.

Gesetzlich Versicherte, die sich am Arbeitsplatz, in der Schule oder dem Kindergarten bzw. auf dem Weg zu diesen schwer verletzen, dürfen ab dem 01. Januar 2014 nur noch in bestimmten Kliniken behandelt werden. Bayernweit wurden zwölf Kliniken für Schwerverletzte festgelegt. In der Oberpfalz ist dies allein das Uniklinikum Regensburg. Nur hier werden die Anforderungen, die die gesetzliche Unfallversicherung an die behandelnden Kliniken stellt, erfüllt. In Niederbayern erfüllt keine Klinik die anforderungen des Schwerstverletzungsverfahrens (kurz: SAV).

Ärzte äußern Kritik an der neuen Regelung. Sie befürchten durch den Wegfall der Schwerstverletzen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern sehen auch Probleme darin, den hohen Versorgungsstandard der Kliniken aufrecht zu erhalten. Des Weiteren wird es für Kliniken, die nicht dem Schwerstverletzungsverfahren entsprechen schwer, qualifizierte Ärzte zu halten bzw. neue zu gewinnen.
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Bild: berggeist007  / www.pixelio.de

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