Jährliche Überprüfung zur Beschäftigung Schwerbehinderter
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Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2014 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar 2014 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.
Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.
Bezüglich weiterer Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber der Agenturbezirke Regensburg und Rosenheim an den für sie zuständigen Operativen Service der Agentur für Arbeit Augsburg unter der Rufnummer 0821-3151100 wenden.
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Bild: Thommy Weiss / www.pixelio.de