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Die Regierung der Oberpfalz hat am 31. Januar 2014 den Planfeststellungsbeschluss für das gemeinsame Bauvorhaben des Freistaats Bayern und der Stadt Regensburg "Bundesstraßen 15/16, Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels" erlassen.

Vom 3. März bis einschließlich 17. März 2014 haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, den Planfeststellungsbeschluss einzusehen. In diesem Zeitraum liegen folgende Dokumente beim Tiefbauamt im Neuen Rathaus (D.-Martin-Luther-Straße 1, III. Stock, Raum 3.009) während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr; Montag bis Mittwoch: 14 bis 16 Uhr; Donnerstag: 14.30 bis 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus:

·         Der Planfeststellungbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 31. Januar 2014

·         Die zugehörige Rechtsbehelfsbelehrung

·         Eine Ausfertigung der festgestellten Planungsunterlagen

"Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Realisierung dieses für Regensburg und die Region so bedeutenden Projekts einen weiteren entscheidenden Schritt näher gerückt", sagt Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Die Neuordnung der Verkehrsströme im Stadtnorden sei ein wichtiger Teil des zwischen Stadt und Landkreis vereinbarten Gesamtkonzepts. "Es sichert die Zukunftsfähigkeit unserer Verkehrswege und schafft damit eine wesentliche Grundlage für die weitere positive Entwicklung unserer Region."

Bereits der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1997 enthält die verlängerte Nordgaustraße mit der Sallerner Brücke als eine der wesentlichen Ergänzungen des Straßennetzes. "Diese Einschätzung hat sich in den vergangenen Jahren voll und ganz bestätigt", so Planungs- und Baureferentin Christine Schimpfermann. Die Entflechtung der regionalen und überregionalen Verkehre im Stadtnorden sei dringend notwendig. "Die neue Trasse schafft für den regionalen Verkehr, also für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtnordens und des unmittelbar angrenzenden Landkreises, eine eigene, schnelle Verbindung in die Stadt. Damit wird die Amberger Straße entlastet und kann mittelfristig stadtteilgerecht umgebaut werden. Es werden aber auch eine Entlastung für weite Teile des Stadtnordens und ein besserer Lärmschutz für viele Bürgerinnen und Bürger erreicht."

Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Auflagen ? insbesondere zum Grunderwerb und zum Schutz benachbarter Grundstücke, zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Denkmalschutz sowie zum Lärm- und Immissionsschutz ? und umfasst auch die nötigen wasserrechtlichen Genehmigungen. Über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen wurde darin entschieden.

Bekanntmachung und weitere Informationen:

Die offizielle Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses mit allen wichtigen Informationen wird im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 17. Februar 2014 veröffentlicht.
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Bild: Thommy Weiss / www.pixelio.de

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