Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt
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Die Zustellung der rund 110.000 Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahlen am 16. März 2014 ist abgeschlossen. Jede Person, die glaubt, wahlberechtigt zu sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Außerdem besteht nun für die Stimmberechtigten, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können, die Möglichkeit der Briefwahl. Der dazu notwendige Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann sowohl persönlich (in den Bürgerbüros Stadtmitte, Nord und Burgweinting sowie bei der Zulassungsstelle) beantragt werden als auch auf dem Postweg, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.regensburg.de/wahlen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung bereits ein entsprechender Vordruck vorhanden.
Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 14. März 2014, um 15 Uhr. Im Falle einer nachgewiesenen und plötzlichen Erkrankung, die verhindert, dass der Abstimmungsraum persönlich aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, spätestens 15 Uhr, beantragt werden.
Bürgerinnen und Bürgern mit einer Gehbehinderung wird empfohlen, die Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen, weil nicht in allen Abstimmungsräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist. Bei welchen Räumen dies der Fall ist, kann aus der Wahlbenachrichtigung ersehen werden: Das Rollstuhlfahrer-Symbol steht für einen barrierefreien Zugang, ansonsten sind die Worte "Raum nicht barrierefrei" aufgedruckt.
Die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen muss schriftlich (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, als formloser Brief, per Telefax unter 507-2039 oder Onlineantrag unter www.regensburg.de/wahlen) oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des / der Stimmberechtigten notwendig. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine gesonderte schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine Generalvollmacht zur Erledigung "aller Geschäfte" ist nicht ausreichend.
Umfangreiche Informationen zu den Kommunalwahlen stehen auch im Internet unter der Adresse www.regensburg.de/wahlen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter Telefon 507-4444.
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Bild: Wilhelmine Wulff / www.pixelio.de