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Das Urteil gegen den 63-jährigen Gerd Hartmut Walther wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Dies wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg nun bestätigt, nachdem das Urteil des Landgericht Regensburg vom 20. Oktober 2013 angefochten wurde.

Der mehrfach ? auch einschlägig ? vorbestrafte Rentner wird nun eine sechsmonatige Freiheitsstrafe antreten müssen. Während des Prozesses gegen Bischof Richard Williamson im Jahr 2010 hatte Walther vor laufenden Kameras gerufen: "Wir haben doch nie einen forensischen Beweis von keinem Gericht auf dieser Welt für die Offenkundigkeit des Holocausts gehabt." Diese Aussage war von mehreren Fernsehsendern ausgestrahlt worden.

Berufung unbegründet ? Freiheitsstrafe von sechs Monaten

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte wegen dieses Sachverhalts gegen den Mann Anklage erhoben. Daraufhin wurde Walther im Jahr 2011 vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Diese war allerdings zur Bewährung ausgesetzt worden. Sowohl der angeklagte Walther als auch die Staatsanwaltschaft  hatten gegen dieses Urteil damals Berufung ein, weswegen sich auch das Landgericht Regensburg mit dem Vorfall beschäftigen musste. Das Ergebnis war eine Freiheitsstrafe für Walther: sechs Monate, ohne Bewährung ? auch das Landgericht war zu dem Schluss gekommen, es handle sich um Volksverhetzung.

Walther hatte erneut Revision eingelegt, dies jedoch wurde nun vom Oberlandesgericht Nürnberg als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgericht Regensburg ist aus diesem Grund nun rechtskräftig geworden, da es mit keinem weiteren Rechtsmittel mehr angefochten werden kann.
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Bild: Lupo / www.pixelio.de

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