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Während bei der anstehenden Europawahl deutsche Staatsangehörige wie gewohnt ihre Wahlbenachrichtigung am Ort ihrer Hauptwohnung erhalten, gelten für die in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besondere Regelungen: Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht entweder im Bundesgebiet oder in ihrem Heimatland ausüben wollen.

Wer in Deutschland wählen will, muss bis spätestens 4. Mai 2014 einen formgebundenen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei seiner deutschen Hauptwohnsitzgemeinde stellen.

Sofern der Antrag bereits bei der Europawahl 1999, 2004 oder 2009 gestellt wurde, erfolgt die Eintragung auch dieses Mal automatisch und es wird von der aktuellen Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wer zwischenzeitlich seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hatte und nun wieder zugezogen ist, muss erneut einen Antrag stellen.

Die in der Stadt Regensburg mit Hauptwohnung gemeldeten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, persönlich während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr) stellen oder ihn per Post dorthin senden.

Das Antragsformular zur Europawahl steht im Internet unter www.regensburg.de/wahlen zur Verfügung. Hier gibt es auch einen Link zu Informationen in allen EU-Amtssprachen.

Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter Telefon 507-4444.
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Bild: Marlies Scharzin / www.pixelio.de

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