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Da im Herbst 2013 die Badeverordnung in Bayern abgelaufen ist, gibt es nun keine Vorschrift bezüglich FKK-Badern mehr. Nun liegt es an den einzelnen Landkreisen, die Vorschriften an den Badestränden zu beschließen.

Da die bayerische Badeverordnung im Herbst 2013 abgelaufen ist, gibt es nun keine offiziellen Vorschriften mehr, die das Nacktbaden regeln. Die Badekleidung an öffentlichen Badeplätzen wurde von dieser Regelung prinzipiell vorgeschrieben. Nur Ausnahmen konnten von den einzelnen Landkreisen gebilligt werden. Gemeindepräsident Uwe Brandl (CSU) befürchtet Konflikte aufgrund der Nacktbader, denn er gehe davon aus, dass diese die Lücke im Gesetz erkennen. Jetzt müssen die Landkreise die Badekleidung an den Badeplätzen selber regeln. Brandl halte eine generelle Freigabe zum Nacktbaden allerdings für schwierig.

Am Guggenberger Weiher und am Almer Weiher bei Neutraubling im Landkreis Regensburg, regeln kommunale Zweckverbände mit Satzungen die Badekleidungsvorschrift. Auch bei vielen anderen Weihern und Seen im Umkreis Regensburgs ist die Badekleidung geregelt. FKK-Baden ist hier untersagt. Der Stadtrat von München beschloss mit großer Mehrheit eine Badekleidungsverordnung. Allerdings gibt es nach wie vor Seen, bei denen die Lage ungeklärt ist.

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Bild: http://www.regensburg-bayern.de/aktivitaeten/baden/guggenberger-weiher/

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