Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
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Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In den Städten Regensburg, Amberg, Hof, Landshut, Passau, Straubing und Weiden sowie in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz, Teilen von Oberfranken mit den Landkreisen Hof und Wunsiedel und den drei oberbayerischen Landkreisen Dachau, Erding und Freising wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im Mai vom Hauptzollamt Regensburg übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Regensburg der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Zusätzlich stehen u. a. bei folgenden Kontaktstellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung:
Zollämter Amberg und Waidhaus sowie die Zolldienststellen in Weiden (Asylstr. 17), Selb (Bahnhofstr 20), Furth im Wald (Nordgaustr. 1) und Hof (Köditzerstr.1).
Alle Kontaktstellen des Hauptzollamts Regensburg nehmen am 02. Mai die Arbeit auf.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! behilflich.
Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt. Dort sind auch Übersichten über alle für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt. Alle Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.
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Bild: Thorben Wengert / www.pixelio.de