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Für den Winter 2010/2011 hatte die Stadt Regensburg einen Vertrag mit einer Streusalz-Vertriebsfirma geschlossen. Der Vertrag war mit einer Zusatzvereinbarung versehen, dass nach Bedarf auch Nachlieferungen möglich sein müssen. Als im Winter 2010/2011 extrem viel Schnee fiel, wurde jedoch die Nachlieferung von der beauftragten Firma nicht getätigt. Die Stadt musste daraufhin zu weit höheren Preisen Streusalz einkaufen. Gegen diese Vertragsverletzung zog die Stadt vor Gericht.

Jetzt wurde der Fall vor dem Landgericht Regensburg behandelt und zugunsten der Stadt entschieden: Die Streusalz-Vertriebsfirma muss der Stadt Regensburg Schadenersatz in Höhe von 105 214,20 Euro plus Zinsen zahlen.

"Wir waren im Winter 2010/2011 sehr gut aufgestellt. Unser Hauptproblem war ein vertragsbrüchiger Streusalzlieferant. Vier Jahre danach bekommen wir nun Recht. Das ist eine große Genugtuung für mich", so Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

Auch Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig ist mit dem Gerichtsurteil zufrieden: "Dies ist eine richtige und gerechte Entscheidung. Wer seinen Vertrag nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann nicht sein, das die Mehrkosten an der Kommune hängen blieben."
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Bild: Rainer Sturm / www.pixelio.de

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