WhatsApp-Urteil
- Details
- Kategorie: Panorama
- | filterVERLAG
Alle Bilder, die man mit WhatsApp an Freunde und Bekannte schickt, können für Werbezwecke genutzt werden. Diese Nachricht sorgte für Schock unter den Nutzern der kostenlosen Nachrichten-App. Doch jetzt gibt es Entwarnung, die Nachricht entpuppte sich als Missverständnis.
Vor einigen Tagen sorgten die Meldungen über WhatsApp bezüglich der Nutzungsbedingungen für großen Unmut unter den Usern. Es ging die Nachricht um, dass das Unternehmen persönliche Fotos und Inhalte, die innerhalb der Nachrichtenapp versendet werden, für Werbezwecke verwenden darf. Denn ein Anwalt des Handelsblattes machte sich die Arbeit und durchforstete die AGBs der beliebtesten Smartphone-App Deutschlands. Unter 5B(ii) weist WhatsApp darauf hin, dass ihm der Nutzer eine weltweite Lizenz erteilt, geteilte Inhalte frei zu nutzten, also auch für Werbezwecke. Der Aufschrei war groß!
Doch diese Feststellung erwies sich nun als falsch. Die Nutzungsbedingungen unter Punkt 5 behandeln nur Inhalte, die ein Nutzer im Status verwendet, also beispielsweise Profilbild oder Status-Text. Alle weiteren Dateien und Fotos, die an Einzelpersonen oder Gruppen geschickt werden, können nur von den betreffenden Empfängern gesehen werden.
Dieses Irrtum hätte man jedoch leicht vermeiden können. Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp sind lediglich auf Englisch angegeben. Eine deutsche Übersetzung der AGBs hätte dieses Missverständnis niemals aufkommen lassen.
Ein Gericht entschied jetzt nach Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass der Kurzmitteilungsdienst keine englischsprachigen Vertragsbedingungen hierzulande verwenden darf. Für Nutzer in Deutschland sei das nicht zumutbar, urteilte das Berliner Landgericht. Es muss eine deutsche Übersetzung zur Verfügung stehen. Das sogenannte Versäumnisurteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
---------------------------------------------
Bild: Ute Mulder / pixelio.de