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Die regierenden Parteien um Oberbürgermeister Joachim Wolbergs haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Wegenetz für Fahrradfahrer in der Regensburger Altstadt deutlich auszuweiten. Welche Straßen und Plätze für den Radverkehr freigegeben werden sollen, will der Stadtrat im September beschließen. Bis dahin verzichten Stadt und Polizei darauf Verwarngelder zu verhängen.

"Für rücksichtsloses Fahrverhalten gilt das aber nicht",  betont Wolbergs: "Wir wollen probeweise die Fußgängerzone ? soweit wie möglich ? für den Radverkehr öffnen. Daher verzichten wir bis zur endgültigen Entscheidung des Stadtrats darauf, Verstöße gegen die bestehenden Regelungen zu ahnden. Das heißt aber nicht, dass wir bei Fahrrad-Rowdies wegschauen werden."

Dem pflichtet Wolfgang Mache bei, der Leitende Polizeidirektor: "Gemeinsam mit dem Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt werden wir den Radverkehr in der Fußgängerzone auch weiterhin im Blick behalten und rücksichtsloses Fahrverhalten ahnden." Wer sich jedoch umsichtig auf seinem Fahrrad durch die Altstadt bewege und Rücksicht auf die Fußgängerinnen und Fußgänger nehme, müsse kein Verwarngeld fürchten.

Gleichzeitig gibt Mache zu Bedenken: "Kommt es zum Unfall in einem Bereich, in dem das Fahrradfahren bisher verboten ist, so greift nach wie vor die bestehende gesetzliche Regelung." Das heißt: Der Radfahrer muss sich wegen "Verbotenem Befahren des entsprechenden Bereichs" verantworten. Die Polizei empfiehlt Fahrradfahrern daher, sich bis zum endgültigen Beschluss des Stadtrats weiterhin an die Durchfahrtsverbote zu halten.

Aktuell erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag für den Stadtrat, in welchem Umfang die Fußgängerzone und weite Teile des Alleengürtels für den Radverkehr freigegeben werden können.
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Bild: Svenja Weidmann  / pixelio.de

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