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Zurzeit erarbeitet die Stadt Regensburg eine Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht in der kommenden Amtsperiode 2015 bis 2020. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit und stehen damit gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern.

Die Vorschlagslisten sollen möglichst alle Kreise der Bevölkerung aus den verschiedenen Berufs- und Altersgruppen berücksichtigen. Allerdings können hauptamtlich tätige Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte, Berufs- und Zeitsoldaten, Rechtsanwälte, Notare und berufsmäßige Betreuer nicht berufen werden.

Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie auch geistige Beweglichkeit und ? wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ? körperliche Eignung. Interessenten müssen damit rechnen, im Falle ihrer Wahl zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen zu werden.

In die Vorschlagsliste aufgenommen werden können nur Deutsche, die am 1. April 1990 oder früher geboren sind und in Niederbayern oder der Oberpfalz wohnen. Ausgeschlossen sind Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht wählen oder keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen.

Wer in der Stadt Regensburg wohnt, kann seine schriftliche oder persönliche Anmeldung am Bürgerzentrum, Wahlamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, abgeben. Telefonische Rückfragen und Anforderung von Anmeldeformularen unter Tel. 507-2032 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Über die endgültige Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat.

Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Geburtsort, Aufenthaltsdauer im Bezirk des Verwaltungsgerichts Regensburg (Niederbayern/Oberpfalz), aktueller Beruf, aktueller Arbeitgeber, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, sowie eventuelle frühere Tätigkeiten als ehrenamtliche(r) Richter(in) oder Schöffe/in unter Angabe des Gerichtsorts.
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Bild: lillysmum  / pixelio.de

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