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Der langersehnte Urlaub steht vor der Tür, die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß. Denn für viele heißt es: Meer, Sonne, Strand, fremde Länder und Kulturen kennenlernen. Und dabei wird auch das eine oder andere Andenken eingekauft. Aber darf man auch alles bedenkenlos mit nach Hause nehmen?

Margit Brandl, Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, rät allen Reisenden: "Bereits vor Reiseantritt sollte man sich über die wichtigsten Bestimmungen informieren, sodass der Urlaub erholsam und ohne Ärger mit dem Zoll zu Ende gehen kann. Sehr hilfreich ist dabei ein Besuch im Internet unter www.zoll.de oder man lädt sich die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise", mit integriertem Freimengenrechner, herunter. Der Zugriff ist auch im Ausland kostenfrei."

Neben den zu beachtenden Reisefreimengen für Tabakwaren, Alkohol usw. sollte vor allem darauf geachtet werden, keine Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen zu erwerben. Diese Souvenirs können teuer werden: neben der Beschlagnahme durch den Zoll droht auch eine Geldstrafe. Welche Tiere, Pflanzen und Produkte daraus besonders geschützt sind findet man unter www.artenschutz-online.de.

Uhren, Schmuck, Bekleidung, Lederwaren und viele andere Artikel namhafter Hersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu äußerst günstigen Preisen angeboten. Aber Vorsicht: viele dieser vermeintlichen Schnäppchen können sich schnell als qualitativ minderwertige Fälschungen entpuppen.
So enthalten nachgemachte Textilien nicht selten giftige und gesundheitsschädliche Farbstoffe.

Aus Nicht EU-Ländern dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 300,-- ? (Einreise per Bahn oder Pkw) bzw. 430,-- ? (Einreise mit Flugzeug, Schiff) abgabenfrei eingeführt werden. Bei Reisenden unter 15 Jahren darf der Warenwert insgesamt 175,-- ? nicht überschreiten.
Die Wert- und Mengengrenzen gelten auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln.

Zusätzlich ist noch zu beachten, dass mitgeführte Barmittel ab einem Betrag von 10.000,-- ? oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll anzumelden sind.

Innerhalb der EU muss beim Grenzübertritt mitgeführtes Bargeld ab 10.000,-- ? oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.

Mit all diesen Informationen werden auch die schönsten Wochen des Jahres stressfrei zu Ende gehen.
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Sichergestellte Artikel aus Krokodilleder. Foto: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung.

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