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Mit dem Auto in den Urlaub fahren bedeutet nicht nur andere Straßen und unbekannte Wege, sondern auch andere Verkehrsregeln und härtere Strafen als in Deutschland. In den meisten Ländern gibt es bestimmte Zusatzregelungen für Alkohol am Steuer, Fahranfänger oder auch Ersatzglühbirnen.

Nach dem ganzen Stress in der Arbeit und den nervenaufreibenden letzten Schulwochen freuen sich alle auf Sonne, Strand und Meer. Doch wer mit dem Auto in den Urlaub fährt,  sollte sich noch einmal genau über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Wo dürfen sich Fahrer ein Glas Wein zum Abendessen genehmigen und wo nicht? Wie sieht es mit Geschwindigkeitsbegrenzungen aus?

Alkohol am Steuer ist das wohl am teuersten geahnte Vergehen in gesamt Europa. So kann es in Frankreich passieren, dass bei einem Wert von über 0,8 Promille 4.500 Euro Strafe berappt werden müssen. Auch in Österreich ist das Glas Wein am Abend ganz schön teuer: Ab 0,5 Promille ist das Portemonnaie um bis zu 3.600 Euro leichter. Noch härter geht es jedoch in Italien oder Dänemark zu, denn in diesen Ländern werden die Autos bei einem höheren Alkoholpegel sogar versteigert, egal ob der Fahrer Eigentümer des Fahrzeugs ist oder nicht ? der Gewinn geht dabei in die Staatskasse. Um diesen ganzen Stress zu vermeiden, gelten in Tschechien, Rumänien, der Slowakei und Ungarn ganz andere Regeln: Dort ist Alkohol am Steuer strengstens verboten.
Rauchverbot gibt es hierzulande bisher nur in Kneipen, Clubs und Restaurants. In Griechenland und Norwegen gilt es auch in Autos. So darf bei den Griechen, sobald ein Kind unter 12 Jahren im Auto mitfährt, nicht geraucht werden, ansonsten kostet das bis zu 1200 Euro Strafe.

Fahranfänger begeben sich in Frankreich und Kroatien auf ungewohntes Terrain: Hier dürfen die jungen Fahrer außerhalb Ortschaften höchstens 80 km/h fahren und nicht die 100 Stundenkilometer, die in Deutschland für jeden gelten. In Bosnien-Herzegowina dagegen müssen Fahranfänger, die unter 23 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als ein Jahr haben, das Auto zwischen 23 und 5 Uhr morgens gleich ganz stehen lassen.
Auch mit dem Licht gibt es in anderen Ländern besondere Vorschriften, so muss beispielsweise in Kroatien und Bosnien-Herzegowina immer ein Satz Ersatzglühbirnen mitgeführt werden. Am teuersten belangt wird Vergesslichkeit aber in Norwegen: Wer die Scheinwerfer auch tagsüber nicht eingeschaltet hat, zahlt umgerechnet rund 265 Euro Strafe.

Generell gilt: Bei einem größeren Unfall ist grundsätzlich die Polizei zu rufen, denn bei der Rückreise kann an der Grenze ein Unfallbericht verlangt werden. Hat man diesen nicht, kann die Ausreise verweigert werden.

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Bild: S. Witt  / pixelio.de

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