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Das wiederaufgenommene Verfahren um den 57-jährigen Gustl Mollath geht in die nächste Runde. Er widerruft nun seine Aussage, sich zu den in der Anklage genannten Punkten nicht äußern zu wollen.

Am ersten Prozesstag erklärte Mollath, zu den ihm vorgeworfenen Anklagen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung nicht Stellung nehmen zu wollen. Der Angeklagte machte im Prozessverlauf bisher lediglich mehrere Aussagen zu den Schwarzgeldvorwürfen, die er seiner Ex-Frau und der Hypo-Vereinsbank entgegen bringt. Bezüglich seiner eigenen Anklagepunkte wollte er sich bisher nicht äußern.

Der nun voll schuldfähige Gustl Mollath will nach wie vor nicht aufgrund eines Mangels an Beweisen freigesprochen werden, sondern einen Freispruch "erster Klasse" mit hinreichend belegten Hinweisen und Zeugenaussagen erwirken. Dazu forderte er vor dem Gericht mehrfach die Ladung weiterer Zeugen, Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Hypo-Vereinsbank und weiterer Schweizer Banken. Diese sollen über die angeblichen illegalen Geldgeschäfte seiner früheren Ehefrau aufklären und über das Komplott, mit dem diese ihn in die Psychiatrie brachte.
Das erneute Gutachten über die Gefahr Mollaths für die Allgemeinheit wurde von dem bekannten forensischen Psychiater Norbert Nedopil erstellt. Der Angeklagte wird als harmlos eingestuft, was bedeutet, dass sämtliche seiner Aussagen voll und ganz zulasten seiner Selbst gehen.

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Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de

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