Uganda: Gericht erklärt Anti-Homosexuellen-Gesetz für „null und nichtig“
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Vielen fällt es auch in Deutschland immer noch schwer, zu ihrer Homosexualität zu stehen. Sich zu outen. Mit einer großen Portion Selbstbewusstsein zu seiner Einstellung zu stehen. Doch der Knackpunkt: Es ist hierzulande erlaubt. Zum Glück! Niemand wird lebenslänglich eingesperrt wie es bisher zum Beispiel in Uganda der Fall war. Jetzt erklärt das Gericht dieses Gesetz für "null und nichtig!" Allerdings spielen moralische Gründe keine Rolle.
Es war international umstritten und diskutiert. Jetzt hat das Verfassungsgericht in Uganda das Anti-Homosexuellen-Gesetz gekippt. Das Gesetz sei im Parlament nach einer unzureichenden Stimmenzahl beschlossen worden und damit "null und nichtig", so der zuständige Richter heute bei der Verkündung der Entscheidung. Bei den Antragstellern vor dem Gericht handelt es sich um sieben Einzelpersonen und zwei Organisationen, in denen sich Dutzende Menschenrechtsgruppen zusammengeschlossen haben. Die Aktivisten kritisierten die fehlende Zustimmung im Parlament. Außerdem sahen sie das in der Verfassung verankerte Recht auf Privatsphäre und Würde sowie das Diskriminierungsverbot verletzt.
Das Gesetz, das im Februar in Kraft gesetzt wurde, bestimmte lebenslange Haftstrafen für Homosexuelle und verpflichtete Zeugen, Homosexuelle bei den Behörden zu melden. Es kam zu einem deutlichen Anstieg von Festnahmen und Angriffen auf Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender.
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Foto: Lupo / pixelio.de