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Seit acht Jahren fordert der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP eine Anschnallpflicht für Taxifahrer und Chauffeure von Mietwagen. Nun kündigte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Umsetzung dieser Forderung an. Grund dafür sind neueste Statistiken zu Unfällen und Überfällen.

Seit den 1970er Jahren befreit §21 a Abs.1 S.2 Nr.1 StVO Taxifahrer ausdrücklich von der Pflicht einen Gurt anzulegen. Dies sollte den Fahrern eine Flucht im Falle eines Überfalls erleichtern. Laut des Verkehrsministeriums stellen mittlerweile allerdings Verkehrsunfälle eine viel größere Gefahr dar: Der BZP registrierte im Jahr 2013 244 Überfälle, im selben Zeitraum wurden allerdings zehnmal so viele Taxifahrer bei Unfällen verletzt. Heutige Sicherheitstechnik, wie beispielsweise Airbags, erfordern das Anschnallen nahezu, um schwerste Verletzungen zu vermeiden. Die Gurtpflicht soll außerdem für eine Vorbildfunktion des Taxifahrers sorgen: Laut des BZP konnte häufig beobachtet werden, dass sich die Fahrgäste nicht anschnallen, wenn sie sehen, dass der Fahrer ohne Gurt am Steuer sitzt.

244 Überfälle sind zu viel

Trotz der kommenden Anschnallpflicht darf die Problematik der Überfälle auf Taxifahrer und Taxifahrerinnen nicht vergessen werden. Laut Michael Müller, Präsident des BZP, sind die 244 registrierten Überfälle mit Verletzungsfolge im Jahr 2013 definitiv zu viel. Die GPS-Ortung helfe zwar bei der Verhinderung von Übergriffen, jedoch hofft der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband auf die Genehmigung der Länder von Überfallschutzkameras in Taxis, wie es in öffentlichen Verkehrsmitteln längst üblich ist.

Gurtpflicht löste tiefsitzende Ängste aus

Mit der Einführung der Anschnallpflicht für Autofahrer in der Bundesrepublik im Jahr 1976 kamen auch heftige Proteste eben dieser, obwohl sie vorerst im Falle eines Verstoßes trotzdem noch straffrei blieben. Psychologische Studien ergaben, dass die meisten Fahrer weniger Angst davor hatten, während eines Unfalls aus dem Auto geschleudert zu werden, als davor, nach einem Unfall aufgrund eines klemmenden Gurtes nicht fliehen zu können. In den 70er-Jahren kamen die Ersteller der Studie "Psychologische Forschung zum Sicherheitsgurt und Umsetzung ihrer Ergebnisse" zu dem Resultat, dass hinter den massiven Protesten die elementare Furcht vor der Fessel steckte. Als jedoch das Fahren ohne Gurt ab dem 01. August 1984 mit einem Bußgeld von 40 D-Mark geahndet wurde, nahm diese Angst plötzlich stark ab und die Anschnallquote stieg von 60 auf ganze 90 Prozent.


Wir wollten wissen, wie Taxiunternehmen im Landkreis Regensburg zum Thema Anschnallpflicht stehen. Georg Stich, Vorstand der Taxi-Zentrale Regensburg, freut sich über den Beschluss: "Ich finde es toll, dass das endlich kommt, denn ich habe mir das schon lange gewünscht." Laut Stich besteht eine größere Gefahr durch Unfälle als durch Überfälle. Eine Lösung für die Übergriffe auf Taxifahrer wäre ein Überwachungssystem im Fahrzeuginnenraum, "wäre da nicht die Problematik der Kosten und des Datenschutzes". Horst Schatz aus Regensburg erklärt, dass er und seine Fahrer den neuen Beschluss "ohne großen Wind" zur Kenntnis genommen hätten, da sie sich generell immer anschnallen würden. "Es heißt zwar immer, dass das Weglassen des Gurts ein Sicherheitsvorteil im Falle eines Überfall wäre, aber ich habe noch nie aus meinem breiteren Kollegenkreis gehört, dass das was geholfen hätte", meint Schatz. Das Taxiunternehmen Baumann ist prinzipiell für das Anschnallen im privaten Fahrzeug, jedoch im gewerblichen Bereich dagegen. Herr Baumann erklärt, dass seine Fahrer sich nur anschnallen, wenn zugleich auch der Innenraum der Taxis sachgemäß mit Überwachungssystemen ausgestattet wird. Zudem nehmen laut Baumann die Überfälle in Regensburg zu, während bei Unfällen in Regensburg und Umgebung noch kein Fahrer erheblich verletzt wurde. Auch die Fahrer von Di-Tax aus Regensburg haben den Beschluss sehr negativ aufgenommen, da es sich hierbei um eine Bevormundung handelt. Zudem sind die Fahrer der Meinung, dass ein Überfall, dem man wegen eines geschlossenen Gurtes ausgesetzt ist, neben körperlichen Verletzungen auch psychische Schäden mit sich ziehen kann: Der betroffene Fahrer oder die Fahrerin könnte seelisch so stark verletzt werden, dass der Beruf nicht mehr weiter ausgeführt werden kann. Wolfgang Färber aus Regensburg ist Einzelfahrer und schnallt sich generell immer an. Für ihn ist ein Nachteil der Anschnallpflicht, dass eine Gegenwehr bei einem Überfall kaum möglich ist, jedoch überwiegen für ihn die Vorteile, die die Vermeidung von Verletzungsrisiken beinhalten. Er selbst war außerdem in den 30 Jahren seiner Karriere bisher "nur ein oder zwei Mal in einer unangenehmen Situation, in der ich mich abgeschnallt habe, um wenn nötig schnell abhauen zu können".

Und wie sieht es denn eigentlich mit einer Anschnallpflicht für Busfahrer aus? Das Busunternehmen Beer aus Parsberg erklärt, dass die Fahrer sich ? ebenso wie die Fahrgäste ? auf der Autobahn in jedem Fall anschnallen müssen, ergänzt aber: "Sollte es zu einem Überfall kommen, würde es kaum einen Unterschied machen, ob ein Gurt angelegt ist oder nicht, da eine Flucht des Fahrers aus einem Bus generell schwierig ist. Schließlich ist ein Entkommen nur durch die gegenüberliegende Tür des Fahrersitzes möglich und die Chance, diese zu erreichen, wenn ein Verbrecher davor oder hinter dem Fahrer steht, ist schwindend gering."

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Bild Schlagzeile: Martin Jäger  / pixelio.de
Erstes Bild: Q.Pictures / pixelio.de
Zweites Bild: axel duerheimer  / pixelio.de

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